Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2026
TOP 25
Klimaresiliente Umgestaltung von Schulhöfen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-120 (Dez. II und IV, Ämter 33 und 60) vom 13.05.2026, 2026-31/DS-I(A)0019
Ergänzungsantrag Die Linke vom 28.05.2026, 2026-31/DS-I(A)0019/1
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Schulhöfe von städtischen Grundschulen sollen klimaresilient umgestaltet werden. Ziel ist es, den Hitzeschutz sowie den Umgang mit Niederschlägen vor Ort durch bauliche Maßnahmen zu verbessern. Hierzu soll noch eine Priorisierung der Grundschulen erfolgen.
2. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel werden zunächst an mindestens einer der priorisierten Schulen bauliche Maßnahmen umgesetzt.
3. Zu den möglichen baulichen Maßnahmen zählen insbesondere unterirdische technische Anlagen mit Bepflanzung (z.B. Baumrigolen), Altlastenentfernung sowie Bodensanierung für Baumstandorte, Sitzgelegenheiten kombiniert mit größeren Hochbeeten, Entsiegelung von Flächen und Austausch versiegelter Beläge, Sammlung und Nutzung von Niederschlagswasser zur Bewässerung (z.B. durch Rohrverlegung), Verschattungsmaßnahmen wie Sonnensegel/Sonnenschirme und Wasserelemente.
4. Die benötigten Mittel i. H. v. 800.000,00€ stehen im Haushalt 2026 auf der Investitionsmaßnahme 1401010900332601 „Maßnahmen zur Klimaanpassung und Klimaschutz“ auf dem Produktkonto 14010100.0952000033 „Tiefbau“ vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2026 zur Verfügung. Die Finanzierung stammt aus dem Haushaltsbegleitantrag (2021-26/DS-I(A)0994) Absatz (e) „Für investive Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz wird ein Investitionsansatz bereitgestellt“.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2026-31/DS-I(A)0019/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Punkt 3) wird nach dem letzten Satz wie folgt ergänzt:
Der vollständige Erhalt der Bestandsbäume soll bei allen Planungen sichergestellt werden.
2026-31/DS-I(A)0019
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Schulhöfe von städtischen Grundschulen sollen klimaresilient umgestaltet werden. Ziel ist es, den Hitzeschutz sowie den Umgang mit Niederschlägen vor Ort durch bauliche Maßnahmen zu verbessern. Hierzu soll noch eine Priorisierung der Grundschulen erfolgen.
2. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel werden zunächst an mindestens einer der priorisierten Schulen bauliche Maßnahmen umgesetzt.
3. Zu den möglichen baulichen Maßnahmen zählen insbesondere unterirdische technische Anlagen mit Bepflanzung (z.B. Baumrigolen), Altlastenentfernung sowie Bodensanierung für Baumstandorte, Sitzgelegenheiten kombiniert mit größeren Hochbeeten, Entsiegelung von Flächen und Austausch versiegelter Beläge, Sammlung und Nutzung von Niederschlagswasser zur Bewässerung (z.B. durch Rohrverlegung), Verschattungsmaßnahmen wie Sonnensegel/Sonnenschirme und Wasserelemente.
4. Die benötigten Mittel i. H. v. 800.000,00€ stehen im Haushalt 2026 auf der Investitionsmaßnahme 1401010900332601 „Maßnahmen zur Klimaanpassung und Klimaschutz“ auf dem Produktkonto 14010100.0952000033 „Tiefbau“ vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2026 zur Verfügung. Die Finanzierung stammt aus dem Haushaltsbegleitantrag (2021-26/DS-I(A)0994) Absatz (e) „Für investive Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz wird ein Investitionsansatz bereitgestellt“.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.06.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
