Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2026
TOP 30
Brandschutztechnische Instandsetzungen und Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden in Anlehnung an die Mittelverwendung des Rahmendienstleistungsvertrags (RDLV) mit der GBM Service GmbH Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-128 (Dez. IV, Amt 60) vom 13.05.2026,
2026-31/DS-I(A)0024
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der GBM Service GmbH Offenbach werden als Bauunterhaltungsbudget für die städtischen Liegenschaften in Anlehnung an die Mittelverwendung gemäß Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) die jährlichen Finanzmittel aus dem unten angegebenen Produktkonto in Höhe von 1.054.680,00 € für das Jahr 2026 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2026 durch das RP Darmstadt, 1.555.342,98 € aus Rückstellungen 2025 und 243.570,63 € Reste aus 2025, zur Verfügung gestellt.
Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln können die in Abstimmung mit dem Referat Gebäudebetrieb und Instandhaltung, Bereich Hochbaumanagement, Amt für Planen und Bauen, festgelegten folgenden, wie die Fortführung von Maßnahmen aus Vorjahren wie auch weitere noch abzustimmende Projekte umgesetzt werden.
Sonstige öffentliche Gebäude:
a. Erich-Kästner-Schule, Geleitsstraße 18, 63065 Offenbach am Main – Erneuerung der Brandmeldeanlage (BMA) und andere Maßnahmen des Brandschutzkonzepts (BSK)
b. Humboldtschule, Humboldtstraße 30, 63069 Offenbach am Main – Erneuerung der Brandmeldeanlage (BMA) und andere Maßnahmen des Brandschutzkonzepts (BSK)
2. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel stehen unter Berücksichtigung der pauschalen Kürzungen auf dem folgenden Produktkonto zur Verfügung:
- 01010800.6161000060 „Erfüllung Brandschutzauflagen“ im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 1.054.680,00 €. Weiterhin sind Rückstellungen in Höhe von 1.555.342,98 € und Reste in Höhe von 243.570,63 € vorhanden, die für die o.g. Maßnahmen verwendet werden.
3. Die jährlich verfügbaren Haushaltsmittel werden durch das mittelverwaltende Amt für Planen und Bauen, nach Abruf durch die GBM, angewiesen und die Verwendung wird bis Juni des Folgejahrs durch die GBM in Form einer Auflistung dargestellt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.06.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
