Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2026

 

 

 

 

 

TOP 32
Instandsetzungen und Verbesserungsmaßnahmen an Schulen und Kitas in Anlehnung an die Mittelverwendung des Rahmendienstleistungsvertrags (RDLV) mit der GBM
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-130 (Dez. IV, Amt 60) vom 13.05.2026,
2026-31/DS-I(A)0026

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.  Der GBM Service GmbH Offenbach werden in Anlehnung an die Mittelverwendung gemäß RDLV als Bauunterhaltungsbudget für die städtischen Schulen und Kitas die jährlichen Finanzmittel aus den unten angegebenen Produktkonten in Höhe von 2.822.274,80 € für das Jahr 2026 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2026 durch das RP Darmstadt, 3.919.020,35 € aus Rückstellungen 2025 und 641.929,74 € Reste für Schulen und Kitas zur Verfügung gestellt.

 

Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln können die in Abstimmung mit dem Referat Gebäudebetrieb und Instandhaltung, Bereich Hochbaumanagement, Amt für Planen und Bauen, festgelegten folgenden, wie die Fortführung von Maßnahmen aus Vorjahren wie auch weitere noch abzustimmende Projekte, umgesetzt werden:

 

Schulen:

a.  Elektrosanierung, Humboldtschule, Humboldtstraße 30, 63069 Offenbach am Main

b.  Fenstersanierung, Humboldtschule, Humboldtstraße 30, 63069 Offenbach am Main (NORAH)

c. Vorgezogene Interimsmaßnahmen für die Mittagsverpflegung zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs Ganztag ab dem Schuljahr 2026/27 an diversen Grundschulstandorten

 

Kitas:

a.  Erstellung 2. Rettungsweg an der Kindertagesstätte 7, Arnoldstraße 17, 63075 Offenbach am Main

 

2.  Die hierfür erforderlichen Finanzmittel stehen unter Berücksichtigung der pauschalen Kürzungen auf den folgenden Produktkonten zur Verfügung:

 

a.  03130100.6161000060 „Allgemeine Schulsanierungsmaßnahmen“ im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 1.836.760,00 €. Weiterhin sind Rückstellungen in Höhe von 2.253.184,21 € und Reste in Höhe von 191.929,74 € vorhanden, die u. a. für die o. g. Maßnahmen verwendet werden. Ein Beschluss hierüber ist bereits in den Vorjahren erfolgt.

 

b.  03010100.6179000060 „Maßnahmen des baul. Schallschutzes an Grundschulen“ (NORAH) im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 891.514,80 €. Weiterhin sind Rückstellungen in Höhe von 1.337.937,03 € und Reste in Höhe von 450.000,00 € vorhanden, die u. a. für die o. g. Maßnahmen verwendet werden. Ein Beschluss hierüber ist bereits im Vorjahr erfolgt.

 

c.   06010500.6161000060 „Allgemeine Sanierungsmaßnahmen in Kindertagesstätten“ im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 94.000,00 €. Weiterhin sind Rückstellungen in Höhe von 327.899,11 € vorhanden, die u. a. für die o. g. Maßnahmen verwendet werden. Ein Beschluss hierüber ist bereits in den Vorjahren erfolgt.

 

3.  Die jährlich verfügbaren Haushaltsmittel werden durch das mittelverwaltende Amt für Planen und Bauen, nach Abruf durch die GBM, angewiesen und die Verwendung wird bis Juni des Folgejahrs durch die GBM in Form einer Auflistung dargestellt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.06.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung