Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2026

 

 

 

 

 

TOP 35
Bebauungsplan Nr. 521 D – 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 521 „für das Gebiet zwischen Mühlheimer Straße, Ulmenstraße, Bundesbahntrasse Frankfurt/M – Bebra und Hafenbahn“
hier: Einleitungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 521 gemäß § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-135 (Dez. IV, Amt 60) vom 13.05.2026,
2026-31/DS-I(A)0029

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Für das Gebiet des nachfolgend beschriebenen Geltungsbereiches in der Gemarkung Bürgel, Flur 6 und 7 (Anlage 1) soll der Bebauungsplan Nr. 521 gemäß

§ 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert werden. Die geänderte Planung erhält die Bezeichnung Bebauungsplan

Nr. 521 D - 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 521 „für das Gebiet zwischen Mühlheimer Straße, Ulmenstraße, Bundesbahntrasse Frankfurt/M – Bebra und Hafenbahn“.

 

Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB der Bebauungsplanänderung umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 521 in der Gemarkung Bürgel und wird, wie folgt, umgrenzt:

 

Östlicher Teil:

  • Im Norden: durch die südliche Grenze der Mühlheimer Straße (Flur 6, Flurstück 242/10 sowie Flur 14, Flurstück 55/5, jeweils teilweise)
  • Im Osten: durch die westliche Grenze der Ulmenstraße (Flur 14, Flurstück 86/11)
  • Im Süden: durch die südliche Grenze des Flurstücks 46/4, Flur 6, tlw.
  • Im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstücks 44/20, Flur 6

 

Westlicher Teil:

  • Im Norden: durch die südliche Grenze der Mühlheimer Straße (Flur 7, Flurstück 359/3 tlw. und 352/7 sowie Flur 6, Flurstück 242/10 tlw.)
  • Im Osten: durch die westliche Grenze der Flurstücke 70/21 sowie 110/9 tlw., Flur 6 und einer gedachten Linie, die ca. 60 m nach Osten parallel zur Grenze des Flurstücks 110/9 versetzt ist
  • Im Süden: durch die Bahntrasse (Flurstücke 240/4 und 348/114, Flur 6) sowie die nördliche Grenze des Flurstücks 348/115, Flur 7
  • Im Westen: die nördliche Grenze des Flurstücks 350/5, Flur 7

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage1) dargestellt.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind insbesondere:

 

·         Steuerung der Art der baulichen Nutzung im Gewerbegebiet südlich der Mühlheimer Straße

·         Sicherung und Stärkung des Standorts für produzierendes Gewerbe und Dienstleistungen

·         Umsetzung von Zielen des Vergnügungsstättenkonzepts

·         Umsetzung von Zielen des Rechenzentrenkonzepts

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.06.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung