Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2026
TOP 36
Bebauungsplan Nr. 521 E – 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 521 B „für das Gebiet zwischen Mühlheimer Straße, den Grundstücken Mühlheimer Straße 333 und 341, der Bundesbahntrasse Frankfurt / M. – Bebra und dem Grundstück Mühlheimer Straße 251“
hier: Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 521 B gemäß
§ 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-136 (Dez. IV, Amt 60) vom 13.05.2026,
2026-31/DS-I(A)0030
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Für das Gebiet des nachfolgend beschriebenen Geltungsbereiches in der Gemarkung Bürgel, Flur 6 (Anlage 1) soll der Bebauungsplan Nr. 521 B gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert werden. Die geänderte Planung erhält die Bezeichnung Bebauungsplan
Nr. 521 E - 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 521 B „für das Gebiet zwischen Mühlheimer Straße, den Grundstücken Mühlheimer Straße 333 und 341, der Bundesbahntrasse Frankfurt / M. – Bebra und dem Grundstück Mühlheimer Straße 251“.
Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB der Bebauungsplanänderung umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 521 B in der Gemarkung Bürgel, Flur 6, mit den Flurstücken 70/18, 70/19, 70/21, 110/9 tlw. sowie 259/3 tlw. und wird, wie folgt, umgrenzt:
- Im Norden: durch die südliche Grenze der Mühlheimer Straße (Flurstück 242/10 teilweise)
- Im Osten: durch die westliche Grenze des Brielswegs (Flurstück 243/13) und des Flurstücks 110/6
- Im Süden: durch die Bahntrasse (Flurstück 240/4 tlw.)
- Im Westen: durch die westliche Grenze der Flurstücke 70/21 sowie 110/9 tlw. und einer gedachten Linie, die ca. 60 m nach Osten parallel zur Grenze des Flurstücks 110/9 versetzt ist
Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage1) dargestellt.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind insbesondere:
· Steuerung der Art der baulichen Nutzung im Gewerbegebiet südlich der Mühlheimer Straße
· Sicherung und Stärkung des Standorts für produzierendes Gewerbe und Dienstleistungen
· Umsetzung von Zielen des Vergnügungsstättenkonzepts
· Umsetzung von Zielen des Rechenzentrenkonzepts
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.06.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
