Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2026
TOP 38
Bebauungsplan Nr. 656 „Datencenter Kettelerstraße“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-138 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 13.05.2026,
2026-31/DS-I(A)0032
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Auslage einstimmig wie folgt:
1. Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB
Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage Teil 4) wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.
2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
Dem mit der Stadt Offenbach am Main abgestimmten Durchführungsvertrag mit der Xaal Ventures SARL, Boulevard F. W. Raiffeisen, 2411 Luxemburg, in der Fassung vom 20.04.2026 (Auslage Teil 7) wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, diesen Durchführungsvertrag für die Stadt Offenbach am Main abzuschließen.
3. Beschluss über den Plan als Satzung
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 656 gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:
- Im Norden: durch die nördliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 253/7
- Im Osten: durch die Kékuléstraße
- Im Süden: durch die Mühlheimer Straße
- Im Westen: durch die Kettelerstraße
Der Bebauungsplan Nr. 656 wird in der Fassung vom 14.04.2026 (Auslage Teil 1) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als Satzung beschlossen.
4. Begründung zum Bebauungsplan
Dem Bebauungsplan wird die Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 9 Abs. 8 BauGB (Auslage Teil 2) in der Fassung vom 15.04.2026 beigefügt.
Die Anlagen und Auslagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.06.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
