Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2026

 

 

 

 

 

TOP 39
Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 658 „Gewerbegebiet Sprendlinger Landstraße“
hier: Aufstellung der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 658 „Gewerbegebiet Sprendlinger Landstraße“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-141 (Dez. IV, Amt 60) vom 13.05.2026,
2026-31/DS-I(A)0033

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Zur Sicherung der Planung wird nach § 14 BauGB i. V. m. §§ 16 und 17 BauGB sowie § 5 der HGO die Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 658 „Gewerbegebiet Sprendlinger Landstraße“ mit dem Inhalt (gemäß Anlage 1) als Satzung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der Satzung gemäß § 14 BauGB wird umgrenzt durch:

 

  • Im Norden: die nördlichen Grenzen der Flurstücke 147/11 und 344/5, die westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 344/6, die nördliche Grenze des Flurstücks 130/15, die westliche, nördliche und östliche Grenze der Straßenparzelle (Sprendlinger Landstraße) Flurstück 298/15, die südlichen Grenzen der Straßenparzellen (Backstraße, Schumannstraße,

Johann-Strauß-Weg) Flurstücke 316/6, 356/4 und 357, teilweise, alle Flur 8.

 

  • Im Osten: die westliche Grenze des Flurstücks 188, Flur 11, teilweise, die nördliche und westliche Grenze des Flurstücks 103/2, Flur 8, die östliche Grenze der Straßenparzellen (Merianstraße), Flurstück 312/2, Flur 8, Flurstück 186, Flur 11, die westliche Grenze des Flurstücks 183, Flur 11, die nördliche Grenze der Straßenparzelle (Kurt-Tucholsky-Straße) Flurstück 180, Flur 11, teilweise, die westliche und südliche Grenze der Straßenparzelle (Schumannstraße) Flurstück 167, Flur 11, die nördliche und östliche Grenze der Straßenparzelle (Bert-Brecht-Straße) Flurstück 92/3, Flur 10, die westliche Grenze des Flurstücks 93, Flur 11, die östliche Grenze des Flurstücks 87/2, Flur 10, die westliche Grenze des Flurstücks 94, Flur 11.

 

  • Im Süden: die nördliche Grenze der Wegeparzelle (Ebsenweg) Flurstück 84, die östliche Grenze der Straßenparzelle (Schumannstraße) Flurstück 85/6, teilweise, die nördlichen Grenzen der Flurstücke 32/13 und 31/6, die östliche Grenze der Straßenparzelle (Sprendlinger Landstraße) Flurstück 80/11, teilweise, die südliche Grenze des Flurstücks 26/7, alle Flur 10.

 

  • Im Westen: die östlichen Grenzen des Flurstücks 1/4, Flur 30, Flurstück 124, teilweise, und Flurstück 128, beide Flur 9, die nördliche Grenze des Flurstücks 89/2, Flur 10, teilweise, die östliche Grenze des Flurstücks 335/2, Flur 8, die südliche, teilweise, und östliche Grenze der Straßenparzelle (Merianstraße) Flurstück 319/14, Flur 8, die östlichen Grenzen der Flurstücke145/1, 321/2 und 148/36, Flur 8, sowie die östliche Grenze der Straßenparzelle (Manchotstraße) Flurstück 355/6, Flur 8, teilweise.

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist im beigefügten Übersichtsplan (Anlage 2) dargestellt.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind insbesondere:

 

  • Sicherung der Planung für die Flurstücke innerhalb des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 658 „Gewerbegebiet Sprendlinger Landstraße“

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.06.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung