Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 26. Mai 2026

 

 

 

 

 

TOP 5
Vorbereitung der Wahl einer/eines hauptamtlichen Ersten Beigeordneten (Bürgermeisterin/Bürgermeister) und Vorbereitung der Wahl einer/eines hauptamtlichen Beigeordneten (Stadträtin/Stadtrat) der Stadt Offenbach am Main
Antrag SPD und CDU vom 12.05.2026, 2026-31/DS-I(A)0036

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Beteiligungsausschuss wird in seiner Funktion als Wahlvorbereitungsausschuss gemäß § 42 HGO mit der Vorbereitung folgender Wahlen beauftragt:

 

a.    Die Besetzung der Stelle einer/eines hauptamtlichen Ersten Beigeordneten (Bürgermeisterin/Bürgermeister) zum 26. Juni 2026 durch Neuwahl am 25. Juni 2026.

 

b.    Die Besetzung der Stelle einer/eines hauptamtlichen Beigeordneten (Stadträtin/Stadtrat) zum 26. Juni 2026 durch Neuwahl am 25. Juni 2026.

 

2.    Von einer öffentlichen Ausschreibung beider Stellen wird gemäß § 42 Abs. 2 HGO abgesehen.

 

 

 

Vorliegender Antrag zur Beschlusslage:

 

 

2026-31/DS-I(A)0036

 

Herr Stv. Philippi (Die Linke) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2.

 

 

2026-31/DS-I(A)0036 Punkt 1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

 

1.     Der Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Beteiligungsausschuss wird in seiner Funktion als Wahlvorbereitungsausschuss gemäß § 42 HGO mit der Vorbereitung folgender Wahlen beauftragt:

 

a.     Die Besetzung der Stelle einer/eines hauptamtlichen Ersten Beigeordneten (Bürgermeisterin/Bürgermeister) zum 26. Juni 2026 durch Neuwahl am 25. Juni 2026.

 

b.     Die Besetzung der Stelle einer/eines hauptamtlichen Beigeordneten (Stadträtin/Stadtrat) zum 26. Juni 2026 durch Neuwahl am 25. Juni 2026.

 

 

2026-31/DS-I(A)0036 Punkt 2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit:

 

2.     Von einer öffentlichen Ausschreibung beider Stellen wird gemäß § 42 Abs. 2 HGO abgesehen.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.06.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung