Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 26. Mai 2026
TOP 5
Vorbereitung der Wahl einer/eines hauptamtlichen Ersten Beigeordneten (Bürgermeisterin/Bürgermeister) und Vorbereitung der Wahl einer/eines hauptamtlichen Beigeordneten (Stadträtin/Stadtrat) der Stadt Offenbach am Main
Antrag SPD und CDU vom 12.05.2026, 2026-31/DS-I(A)0036
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Beteiligungsausschuss wird in seiner Funktion als Wahlvorbereitungsausschuss gemäß § 42 HGO mit der Vorbereitung folgender Wahlen beauftragt:
a. Die Besetzung der Stelle einer/eines hauptamtlichen Ersten Beigeordneten (Bürgermeisterin/Bürgermeister) zum 26. Juni 2026 durch Neuwahl am 25. Juni 2026.
b. Die Besetzung der Stelle einer/eines hauptamtlichen Beigeordneten (Stadträtin/Stadtrat) zum 26. Juni 2026 durch Neuwahl am 25. Juni 2026.
2. Von einer öffentlichen Ausschreibung beider Stellen wird gemäß § 42 Abs. 2 HGO abgesehen.
Vorliegender Antrag zur Beschlusslage:
2026-31/DS-I(A)0036
Herr Stv. Philippi (Die Linke) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2.
2026-31/DS-I(A)0036 Punkt 1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Beteiligungsausschuss wird in seiner Funktion als Wahlvorbereitungsausschuss gemäß § 42 HGO mit der Vorbereitung folgender Wahlen beauftragt:
a. Die Besetzung der Stelle einer/eines hauptamtlichen Ersten Beigeordneten (Bürgermeisterin/Bürgermeister) zum 26. Juni 2026 durch Neuwahl am 25. Juni 2026.
b. Die Besetzung der Stelle einer/eines hauptamtlichen Beigeordneten (Stadträtin/Stadtrat) zum 26. Juni 2026 durch Neuwahl am 25. Juni 2026.
2026-31/DS-I(A)0036 Punkt 2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit:
2. Von einer öffentlichen Ausschreibung beider Stellen wird gemäß § 42 Abs. 2 HGO abgesehen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.06.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
