Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0047Ausgegeben am 11.06.2026
Eing. Dat. 11.06.2026
Wahl einer Vertreterin / eines Vertreters sowie einer Stellvertreterin / eines Stellvertreters für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-161 (Dez. I, Amt 10.1) vom 10.06.2026
Die Stadtverordnetenversammlung möge eine Vertreterin / einen Vertreter aus dem Kreis der Stadtverordnetenversammlung zum Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd sowie eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter wählen.
Begründung:
Gemäß § 5 der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd besteht die Verbandsversammlung aus jeweils einer Vertreterin / einem Vertreter der einzelnen Verbandsmitglieder, die von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit zu wählen sind. Für jede Vertreterin oder jeden Vertreter ist ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung üben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zum Amtsantritt der neugewählten Mitglieder weiter aus. Die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung erlischt, wenn die Voraussetzungen der Wahl oder der Entsendung des Mitgliedes wegfallen (§ 5 Abs. 2 der Satzung).
Die Neukonstituierung der Verbandsversammlung findet voraussichtlich im November 2026 statt. Im Hinblick auf den Sitzungstermin wird um Benennung der Vertretung bis zum 01.09.2026 gebeten, damit die Einhaltung der Ladungsfrist für die konstituierende Sitzung gewahrt werden kann.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
