Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0053Ausgegeben am 11.06.2026
Eing. Dat. 11.06.2026
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Umsetzungsbeschluss zum geförderten Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Stadt Offenbach am Main im Wirtschaftlichkeitslückenmodell zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-177 (Dez. III, ESO) vom 10.06.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Eigenbetrieb Stadt Offenbach (ESO) – Kommunale Dienstleistungen übernimmt das Projekt „Geförderte Gigabitversorgung im Wirtschaftlichkeitslückenmodell“, die Straßenverkehrsbehörde und das Amt für Planen und Bauen als Straßenbaulastträger unterstützen den ESO bei der Projektzielerreichung.
2. ESO wird beauftragt und ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen, Änderungs- und Ergänzungsanträge in den Förderverfahren zum Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Stadt Offenbach am Main gegenüber Bund und Land, einschließlich den jeweiligen beliehenen Projektträgern, abzugeben.
3. ESO wird beauftragt und ermächtigt, alle zur Umsetzung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Stadt Offenbach am Main erforderlichen Entscheidungen zu treffen und Erklärungen gegenüber den mit der Umsetzung befassten Dritten abzugeben und entgegenzunehmen. Mit Blick auf das Ziel kann es, bspw. wegen des dynamischen Marktes oder wegen einer etwaigen Umwidmung und daraus folgenden Abweichungen bei den Adresspunkten, erforderlich werden, während der Vertragslaufzeit Auftragsänderungen vorzunehmen oder auch Verträge vorzeitig zu beenden.
4. ESO schreibt die Errichtung der Breitbandinfrastrukturen zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern aus und beauftragt den oder die Bestbieter mit der Leistungserbringung.
5. Die nicht durch Bund und Land gedeckten Kosten trägt die Stadt Offenbach am Main. Die hierfür erforderlichen Mittel i.H.v. ca. 3,8 Mio. € sind in der derzeitigen Haushaltsplanung 2026 noch nicht berücksichtigt. Sie werden im Rahmen der folgenden Haushaltsplanungen im städtischen Haushalt eingeplant und stehen vorbehaltlich der jeweiligen Haushaltsgenehmigung durch das RP Darmstadt zur Verfügung.
6. Zur Kostendeckung vereinnahmt ESO die Fördermittel und die Eigenmittel aus dem städtischen Haushalt. Die Mittel aus dem Haushalt der Stadt Offenbach am Main verteilen sich voraussichtlich über 6 Jahre ungleichmäßig je nach Leistungserbringung, Vorlauf und Abschluss der Arbeiten aus Abschlags- und Schlussrechnungen. Der ESO gleicht den Zahlungseingang der Förder- und Eigenmittel mit dem Zahlungsausgang aus und schafft Fristenkongruenz.
Begründung:
Anmerkung: Die Magistratsbeschlußfassung möge vorbehaltlich der nachträglichen Zustimmung durch die ESO Betriebskommission erfolgen, da die Sitzung der ESO Betriebskommission am 10.06.2026 erst nach der Sitzung des Magistrats stattfindet und die Vorlage dringlich in der Juni-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden möge, um die Aktualität der bereits vorliegenden Markterkundung für förderungsfähige Anschlußpunkte aufrechtzuerhalten. Die Anmerkung entfällt im weiteren Gremienlauf, sobald eine Zustimmung durch die ESO Betriebskommission vorliegt.
Für die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 liegt der Stadt Offenbach am Main ein Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung für den Bewilligungszeitraum 10.10.2025 bis zum 31.12.2031 vor.
Ziel des Projektes ist der Ausbau eines flächendeckenden gigabitfähigen Netzes (insbesondere Glasfaser) in den Bereichen des Stadtgebiets Offenbach am Main, in denen ein eigenwirtschaftlicher Bau des Netzes durch Telekommunikationsunternehmen nicht rentabel ist und daher ohne Förderung nicht erfolgt. Diese Bereiche sind durch eine Markterkundung identifiziert.
Dies Ziel wird als Vorhaben des geförderten Ausbaus im Wirtschaftlichkeitslückenmodell umgesetzt. Hierzu wird die privatwirtschaftlich nicht wirtschaftlich realisierbare Telekommunikations-Netzinfrastruktur im Rahmen eines Vergabeverfahrens an ein Telekommunikationsunternehmen (TKU) ausgeschrieben und beauftragt. Das TKU plant, errichtet und betreibt die Infrastruktur eigenständig. Die Umsetzung des Vorhabens erfordert insoweit die Beauftragung mehrerer Dritter, in diesem Sinne sind zur Umsetzung des Vorhabens unterschiedliche Verträge abzuschließen und insofern u.a. über den Inhalt sowie die Art und Weise der Beschaffung und die Wirtschaftlichkeit von Angeboten zu entscheiden und entsprechende Erklärungen abzugeben.
Zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke erhält hierfür das TKU einen finanziellen Ausgleich nach den Vorgaben des Förderprogramms aus Fördermitteln von Bund, Land sowie Eigenmittel der Stadt Offenbach.
Die Aufgaben des ESO bestehen hierbei insbesondere in der Durchführung der Ausschreibung und Vergabe, der Koordination der Baumaßnahmen mit Abnahmen und Mängelverfolgung, insbesondere der Einhaltung der förderrechtlichen Anforderungen einschließlich Dokumentation und Nachweisführung.
Das Gesamtprojekt ist aufgrund von Fördermittelvorgaben, mit einer Umsetzungszeit von 6 Jahren geplant mit anschließenden Nachweisfristen. Für das Vorhaben werden Fördermittel in voraussichtlicher Höhe von 10,5 Mio. € erwartet.
Der Magistrat hat sich in seiner Sitzung am 08.04.2026, Beschluß Nr. 2026 – 091: „Projektbeschluss zum geförderten Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Stadt Offenbach am Main im Wirtschaftlichkeitslückenmodell zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen“ befasst. Insoweit handelt es sich hier um einen Folgebeschluß.
Anlage:
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
