Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0055Ausgegeben am 11.06.2026

Eing. Dat. 11.06.2026

 

 

 

Beitritt der Stadt Offenbach am Main zur „Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor w.V.“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-182 (Dez. I, Amt 80) vom 10.06.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Zur Vermarktung der im städtischen Wald anfallenden Hölzer beantragt die Stadt Offenbach am Main die ordentliche Mitgliedschaft bei dem bereits gegründeten „Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor wirtschaftlicher Verein“.

 

2.     Die Stadt Offenbach am Main stimmt der Satzung der „Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor w.V.“ zu und wird vorbehaltlich der Zustimmung durch den Vorstand (gem. § 6 Abs. 3 der Satzung) ordentliches Mitglied der „Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor w.V.“.

 

3.     Als schriftliche Beitrittserklärung wird dem Vorstand der Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor w.V. (gem. § 6 Abs. 1 der Satzung) dieser Beschluss übermittelt.

 

4.     Die Stadt Offenbach am Main leistet (gem. § 1 Abs. 5 der Satzung) mit dem Eintritt in die Forstbetriebsgemeinschaft eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 1.500,00 EUR. Die Summe der Aufnahmegebühren aller kommunalen Mitglieder muss mindestens 50.000 EUR betragen. Wird dieser Beitrag nicht erreicht, ist der Differenzbetrag von den bereits beigetretenen kommunalen Mitgliedern anteilig nach der Fläche ihres eingebrachten Waldbesitzes zu erbringen (voraussichtlich 46 Kommunen als Mitglieder, davon bereits 14 Gründungsmitglieder). Der Betrag für die einmaligen Aufnahmegebühren in Höhe von 1.500,00 EUR wird auf einem noch anzulegenden Produktkonto im Produkt 13050100 des Ergebnishaushalts verausgabt. Die Deckung erfolgt über den Deckungskreis 0547 des Amtes 80.

 

5.     Die geplante Auflösung der „Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR“ und Rechtsnachfolge durch die „Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor w.V.“ zur Verwaltungsratssitzung am 26.08.2026 sowie die damit verbundene Erstattung des eingezahlten Stammkapitals der Stadt Offenbach am Main in Höhe von 1.351,36 EUR (Finanzanlagevermögen Produktkonto 01010700.1300900020 - „Sonstige Anteile“) wird zur Kenntnis genommen. *

 

 

* nachrichtlich: Eine Abstimmung über die Ziffer 5 erfolgt nicht, da es sich nur um eine Kenntnisnahme handelt.

 

Begründung:

 

Mit der Stv.-Beschlussfassung vom 05.11.2020 [2016-21/DS-I(A)0851] ist die Stadt Offenbach am Main zur Vermarktung der im städtischen Wald anfallenden Hölzer der „Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR“ beigetreten.

 

Somit nimmt die Stadt Offenbach am Main derzeit die Leistungen der „Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach Anstalt des öffentlichen Rechts“ in Anspruch. Die Leistungen der AöR sollen nun mit der Verwaltungsratssitzung am 26.08.2026 auf die FBG übertragen werden. Die AöR wird, nach Beitritt aller beteiligten Kommunen sodann mit Rechtsnachfolge zur „Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor wirtschaftlicher Verein“ aufgelöst.

 

Die Gründung der „Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR“ im Jahr 2019 erfolgt aufgrund des Kartellrechtsurteils, nach welchem die Vermarktungsdienstleistungen für Forstprodukte den kommunalen Waldbesitzern von HessenForst nicht mehr angeboten werden dürfen. Die AöR übernahm die Vermarktung der Forstprodukte in ihre Verantwortung und erhielt hierfür eine Anschubfinanzierung (Förderung) durch das Land Hessen in Höhe von insgesamt 264.553,- € (umsatzsteuerbefreit). Zudem wurde der Geschäftsplan mit 7.416,- € (umsatzsteuerbefreit) bezuschusst.

Die Fördermittel wurden laut Prüfbescheid vom 26.10.2023 bestimmungsgemäß verwendet, durch das Land Hessen wurde die Erreichung des Förderziels bestätigt und die Zweckbindungsfrist lief zum 31.12.2024 aus.

 

Da der forstwirtschaftliche Zusammenschluss in den letzten Jahren auf die Größe von 46 Kommunen und etwa 1.055 Privatwaldeigentümer gewachsen ist, stellt sich die AöR inzwischen als nicht mehr optimale Rechtsform dar. Der Prozess um weitere Kommunen als Anstaltsträgerinnen aufzunehmen, ist langwierig und kostenintensiv. Der hierfür erforderliche Aufwand ist nicht mehr verhältnismäßig. Die Berichtspflicht ist demgegenüber für das geringe Haushaltsvolumen nicht verhältnismäßig.

 

Zu erwartende Förderung als „Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor w.V.“:

-       C1 Waldpflegeverträge

Bedarfsweise Beförsterung/Betreuung von Mitgliedswaldflächen <200 ha

-       C2 Mitgliederinformation und -aktivierung

Neumitglied einmalig 50,- €/Jahr, je ordentlichem FBG-Mitglied 10,- €/Jahr

-       C3 Zusammenfassung des Holzangebots

2,- €/fm vermarkteter Holzmasse

-       C4 Professionalisierung

Gehalt und Sozialabgaben des forstlich ausgebildeten Personals werden anteilig gefördert

Für 5 Jahre zu je: 90 %, 80 %, 70 %, 60 %, 50 %, ab dem 6. Jahr 0 %

Die C3-Förderung senkt die Vermarktungsumlage für Mitgliedskommunen erheblich. Die Förderung wird zunächst für 10 Jahre ab Gründung gewährt.

 

Die derzeitige Umlage je Hektar Betriebsfläche in der AöR beträgt 4,- € zzgl. Mwst. jährlich, die Umlage je final vermarkteten Festmeter Rundholz beträgt 2,- € zzgl. Mwst. für anstaltstragende Kommunen und 2,50 € zzgl. Mwst. für nicht-anstaltstragende Kommunen, für welche als Dienstleistung vermarktet wird.

Für zukünftige FBG-Mitgliedskommunen wird die Umlage voraussichtlich lediglich 1,50 €/fm zzgl. Mwst. während der ersten fünf Kalenderjahre betragen. Dadurch wird die Holzvermarktung für FBG-Mitglieder günstiger als bei der AöR, da die FBG nach GAK-Rahmenplan förderberechtigt ist.

 

Ein schneller Beitritt aller Kommunen und Privatwaldeigentümer zur Forstbetriebsgemeinschaft (bis zum 01.07.2026) ist wünschenswert, damit ein möglichst langer Anteil des Förderzeitraums genutzt werden kann. Der Förderzeitraum beginnt ab Anerkennung der Forstbetriebsgemeinschaft (21.04.2026) durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Der als Anlage beigefügte Beschluss Y3-2025 des „Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR“ von der Verwaltungsratssitzung vom 11.03.2025 begrüßt die Überführung der AöR in die FBG.

 

Bei der als Anlage beigefügten Satzung der „Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor w.V.“ handelt es sich um die in der Gründungsversammlung am 25.03.2026 beschlossene und unterzeichnete Fassung. Ebenfalls in der Anlage beigefügt ist das Protokoll der Gründungsversammlung vom 25.03.2026.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Wege des Nachtrags, da durch die Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor w.V. die Bitte der Beitrittserklärung bis zum 01.07.2026 erfolgte, um bei der Verwaltungsratssitzung der „Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR“ am 26.08.2026 die Auflösung dieser und Rechtsnachfolge durch die „Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor w.V.“ ordnungsmäßig beschließen zu können. Darüber hinaus waren noch stadtinterne Abstimmungen notwendig. Eine Abgabe im regulären Geschäftsgang war daher nicht möglich.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

Anlage 1 - FAQ – Gründung Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor w.V.

Anlage 2 - Beschluss Y3-2025 des Holzkontors AöR zur Überfügung in FBG

Anlage 3 - Satzung der Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor w.V.

Anlage 4 - Protokoll der Gründungsversammlung FBG (nichtöffentlich)

Anlage 5 - Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage 4 erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.