Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0044/1Ausgegeben am 18.06.2026
Eing. Dat. 18.06.2026
Auswirkungen der Kürzungen beim Sozialindex und bei Integrierten Gesamtschulen – Konsequenzen für Offenbach
Ergänzungsantrag B´90/Die Grünen vom 18.06.2026
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt (unterstrichene Textteile):
1. Die von der Hessischen Landesregierung im März bekanntgegebenen Kürzungen beim Sozialindex und bei integrierten Gesamtschulen treffen Offenbach besonders
Die Kürzungen und strukturellen Veränderungen treffen Offenbach in besonderem Maße.
Der Magistrat wird daher aufgefordert auf die Landesregierung einzuwirken, von den Kürzungen umgehend Abstand zu nehmen, aber spätestens mit dem Landeshaushalt für das Jahr 2027 rückgängig zu machen und den Sozialindex sowie die Unterstützung Integrierter Gesamtschulen deutlich zu stärken. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet ein klares Umsteuern der Landespolitik zugunsten der Kommunen mit besonderen Herausforderungen.
2. Offenbach steht für eine auskömmliche Finanzierung – konkretes Handeln gegen Kürzungen
Der Magistrat wird gebeten:
• die konkreten Auswirkungen der Kürzungen auf alle Offenbacher Schulen zeitnah zu analysieren und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten,
• gemeinsam mit den Schulen zeitnah Strategien und Angebote zu entwickeln, um kurzfristig negative Auswirkungen abzufedern und langfristig sinnvolle Angebote zu erhalten – und diese gegebenenfalls auch aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren,
• sich gegenüber der Hessischen Landesregierung und dem Kultusministerium mit Nachdruck für eine auskömmliche und bedarfsgerechte Finanzierung einzusetzen und die Kürzungen umgehend, aber spätestens mit dem Landeshaushalt für das Jahr 2027, zurückzunehmen,
• im Schulterschluss mit anderen betroffenen Kommunen politischen Druck auf Landesebene zu erhöhen.
Begründung:
Die Landesregierung hat im Zuge der Debatten um Kürzungen in Aussicht gestellt die Kürzungen mit dem Haushalt 2027 zum Schuljahr 2027/28 wieder zurück zu nehmen, dieses Optionsfenster darf nicht verstreichen – auch wenn in der Zwischenzeit bereits Strukturen aufgelöst werden, darf dies nicht zum Dauerzustand werden.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
