Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0031/1Ausgegeben am 23.06.2026
Eing. Dat. 22.06.2026
Einsatz von Mitteln der Fehlbelegungsabgabe zur Schaffung einer vollstationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung in der Gerberstraße 19
Änderungsantrag B´90/Die Grünen vom 22.06.2026
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Vergabe eines zinslosen Darlehens aus Mitteln der Fehlbelegungsabgabe (FeBe) zur Förderung von Unterkünften in der Gerberstraße 19 (zwei Wohngruppen für jeweils acht Kinder bzw. Jugendliche) an die OWF Grundbesitz GmbH wird zugestimmt.
2. und 3. unverändert
4. Der Mietzins ist auf Basis der Zinsersparnis durch den Darlehenszins von 0% neu zu vereinbaren.
Begründung:
Der Mietzins, der sich mittelbar auch aus der Höhe der Verzinsung des Darlehens aus den Mitteln der Fehlbelegungsabgabe ergibt, belastet den Ergebnishaushalt der Stadt Offenbach. Durch einen gesenkten Darlehenszins sind zwar weniger Rückflüsse aus dem Darlehen zu erwarten, jedoch gleichzeitig auch ein geringerer Mietzins und damit geringere Kosten für die Miete der Räumlichkeiten. Da die Darlehensrückflüsse zweckgebunden sind, ist ein gesenktern Mietzins höheren Darlehensrückflüssen vorzuziehen.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
