Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0043/2Ausgegeben am 25.06.2026

Eing. Dat. 25.06.2026

 

 

 

 

 

Schulwege sicher machen: Schulstraßen in Offenbach

Änderungsantrag SPD, CDU und B´90/Die Grünen vom 25.06.2026

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, an welchen Offenbacher Grundschulen Schulstraßen auf Grundlage der aktuellen Handreichung des Landes Hessen eingerichtet werden können und wer für die konkrete Umsetzung vor Ort verantwortlich ist.

 

2.    Bei der Prüfung soll zunächst der Fokus auf Schulen an Nebenstraßen ohne Erschließungscharakter gelegt werden, deren Verkehrssituation eine zügige Prüfung und Umsetzung versprechen. Die Ergebnisse der Prüfung sind als erster Zwischenbericht vor dem Bericht der Gesamtprüfung vorzulegen.

 

3.    Es soll zusätzlich geprüft werden, welche verkehrsregulatorischen Maßnahmen zur perspektivischen Optimierung der Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler umzusetzen sind. Insbesondere gilt es zu prüfen, welche Kosten für die verschiedenen baulichen Umsetzungsvarianten entstehen.

 

4.    Der Bericht soll im Ausschuss für Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften vorgestellt werden.

 

5.    Umsetzungsvorschläge sollen im Rahmen von Schulweg-Dialogen mit den jeweiligen Schulleitungen, Lehrkräften, Schulelternbeiräten, dem Stadtelternbeirat, den Schülervertretungen sowie dem Stadtschülerrat erarbeitet werden.

 

 

Begründung:

 

Ein sicherer Schulweg ist ein zentraler Bestandteil der Verkehrssicherheit in Offenbach. Die Ursache von Schulwegunfällen liegt oftmals im Fahrverkehr im direkten Umfeld von Schulen. In Offenbach liegen viele Grundschulen in dicht bebauten Quartieren, in denen morgendlicher Bringverkehr regelmäßig zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen führt. Daher braucht es eine ganzheitliche Analyse über alle Offenbacher Schulstandorte hinweg, die einen Überblick über alle verkehrsregulatorischen Optimierungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Schulkinder bietet. Schulstraßen können davon ein strategisch wichtiger Baustein sein.

Die Handreichung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum vom 27. April 2026 schafft nun einen Rahmen, unter welchen Bedingungen Kommunen Schulstraßen einrichten können. Damit besteht für die Städte die Möglichkeit, temporäre Sperrungen im Nahbereich von Schulen gezielt als Instrument der Schulwegsicherung einzusetzen. In Offenbach wurde 2024 eine solche Maßnahme temporär erfolgreich in der Dietesheimer Straße an der Schule Bieber-Nord umgesetzt.

Zunächst soll der Fokus auf Schulen an Nebenstraßen ohne Erschließungscharakter gelegt werden, deren Verkehrssituation eine zügige Prüfung und Umsetzung versprechen. Langfristig braucht es bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Schulstraßen. Daher bedarf es auch eine Auflistung der zu veranschlagenden Kosten.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.