Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2026
TOP 10
Einsatz von Mitteln der Fehlbelegungsabgabe zur Schaffung einer vollstationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung in der Gerberstraße 19
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-137 (Dez. IV, Amt 60) vom 13.05.2026,
2026-31/DS-I(A)0031
Änderungsantrag B´90/Die Grünen vom 22.06.2026, 2026-31/DS-I(A)0031/1
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 1 mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Vergabe eines mit einem Prozent verzinsten Darlehens aus Mitteln der Fehlbelegungsabgabe (FeBe) zur Förderung von Unterkünften in der Gerberstraße 19 (zwei Wohngruppen für jeweils acht Kinder bzw. Jugendliche) an die OWF Grundbesitz GmbH wird zugestimmt.
2. Die Darlehenshöhe zur Förderung des Bauvorhabens beläuft sich auf 400.000,00 €. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 25 Jahre. Die Mittelbereitstellung für die Maßnahmen erfolgt über das Produktsachkonto 10020300.1200000060 „Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus“ (zweckgebundene Einnahmen aus Fehlbelegungsabgabe und den Darlehensrückflüssen der sozialen Mietwohnbauförderung).
3. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt. Die hierfür noch erforderlichen Mittel werden entsprechend in den Haushaltsplanungen in den nächsten Jahren angemeldet.
Die nichtöffentliche Anlage 1 (Förderantrag) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2026-31/DS-I(A)0031/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
1. Der Vergabe eines zinslosen Darlehens aus Mitteln der Fehlbelegungsabgabe (FeBe) zur Förderung von Unterkünften in der Gerberstraße 19 (zwei Wohngruppen für jeweils acht Kinder bzw. Jugendliche) an die OWF Grundbesitz GmbH wird zugestimmt.
2. und 3. unverändert
4. Der Mietzins ist auf Basis der Zinsersparnis durch den Darlehenszins von 0% neu zu vereinbaren.
2026-31/DS-I(A)0031
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 1 mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Vergabe eines mit einem Prozent verzinsten Darlehens aus Mitteln der Fehlbelegungsabgabe (FeBe) zur Förderung von Unterkünften in der Gerberstraße 19 (zwei Wohngruppen für jeweils acht Kinder bzw. Jugendliche) an die OWF Grundbesitz GmbH wird zugestimmt.
2. Die Darlehenshöhe zur Förderung des Bauvorhabens beläuft sich auf 400.000,00 €. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 25 Jahre. Die Mittelbereitstellung für die Maßnahmen erfolgt über das Produktsachkonto 10020300.1200000060 „Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus“ (zweckgebundene Einnahmen aus Fehlbelegungsabgabe und den Darlehensrückflüssen der sozialen Mietwohnbauförderung).
3. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt. Die hierfür noch erforderlichen Mittel werden entsprechend in den Haushaltsplanungen in den nächsten Jahren angemeldet.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.07.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
