Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2026

 

 

 

 

 

TOP 18

Neufassung der Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Tagespflegekindern und die Gewährung einer laufenden Geldleistung nach § 23 SGB VIII
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-155 (Dez. II, Amt 51) vom 27.05.2026,
2026-31/DS-I(A)0042

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

  1. Die in der Anlage beigefügte Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Tagespflegekindern und die Gewährung einer laufenden Geldleistung nach § 23 SGB VIII wird beschlossen.

 

  1. Mit der Umsetzung der neuen Regelungen ist mit einem Mehraufwand von ca. 150.000,00 € auf dem Produktsachkonto 06010200.7250000451 pro Jahr zu rechnen. Aufgrund des Rückgangs der Nachfrage auf Betreuungsplätze bei Kindertagespflegepersonen bedarf es keiner Erhöhung des Haushaltsansatzes in 2026.

 

 

Die Anlage (Satzung) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.07.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung