Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2026

 

 

 

 

 

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FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region (FRM GmbH)
hier: Austritt der Universitätsstadt Gießen und Neueintritt der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill sowie Verlängerung Konsortialvertrag

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-169 (Dez. I, Amt 20) vom 03.06.2026,
2026-31/DS-I(A)0048

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

I.       Austritt der Universitätsstadt Gießen und Neueintritt der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill

 

Die Übereinkunft des bestehenden Gesellschafters Universitätsstadt Gießen und der beitrittswilligen IHK Lahn-Dill, einen Geschäftsanteil in Höhe von 1,0% zu veräußern bzw. zu erwerben wird befürwortet. Der Austritt der Universitätsstadt Gießen wird ausdrücklich weiterhin bedauert. Gleichzeitig wird die IHK Lahn-Dill auch offiziell als neue Gesellschafterin willkommen geheißen.

 

II.     Aus- und Eintritt von Gesellschaftern: Beschlüsse nach § 28 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages

 

(a)   Die Kündigung der Mitgliedschaft in der Gesellschaft der Universitätsstadt Gießen vom 12. Dezember 2025 mit Wirkung zum 31. Dezember 2026 wird zur Kenntnis genommen. Die Auflösung der Gesellschaft infolge der Kündigung wird nicht beschlossen.

 

(b)   Es wird zugestimmt, dass die Universitätsstadt Gießen als kündigende Gesellschafterin den von ihr gehaltenen Geschäftsanteil an der Gesellschaft gemäß § 28 Abs. 3 Sätze 2 und 4 des Gesellschaftsvertrages an die IHK Lahn-Dill als eine von der Gesellschaft benannte Dritte abzutreten hat.

 

(c)   Es wird zugestimmt, dass die Abtretung des Geschäftsanteils entgegen der Bestimmung in § 28 Abs. 3 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages nicht erst zum 31. Dezember 2026, sondern bereits – mindestens schuldrechtlich und gegebenenfalls rückwirkend – am 1. Juli 2026 00:00 Uhr wirksam werden soll.

 

(d)   Der Geschäftsführer der Gesellschaft soll der Universitätsstadt Gießen sowie nachrichtlich der IHK Lahn-Dill die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung zu den Ziffern (b) und (c) bekanntgeben und für die Gesellschaft erklären, dass auf der Grundlage des Beschlusses der Gesellschafterversammlung die Universitätsstadt Gießen gemäß § 28 Abs. 3 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages nach Wahl der Gesellschaft den von ihr gehaltenen Geschäftsanteil (Geschäftsanteil 32 der Liste der Gesellschafter vom 14. Mai 2025) an die IHK Lahn-Dill abzutreten hat.

 

III.    Aus- und Eintritt von Gesellschaftern: Zuzahlungen 2026

 

Die unveränderte Höhe der Zuzahlungen von gesamt TEUR 4.800 für das Geschäftsjahr 2026 wird beschlossen. Die geänderte Liste der Zuzahlungen pro Gesellschafter wird zur Kenntnis genommen. Die bisherige Höhe der Zuzahlungen der einzelnen Gesellschafter bleibt, mit Ausnahme der Universitätsstadt Gießen und der IHK Lahn-Dill, unverändert.

 

IV.   Verlängerung Konsortialvertrag

 

Dem Abschluss des als Anlage beigefügten aktualisierten Konsortialvertrages zwecks Verlängerung des Konsortialvertrages für weitere 10 Jahre ab dem 09.12.2026 bis zum 08.12.2036 wird zugestimmt. Außerdem wird der Unterzeichnung des Konsortialvertrages durch alle Gesellschafter zugestimmt, sodass der Konsortialvertrag am 09.12.2026 in Kraft treten kann.

 

Die Geschäftsführung als auch die Gesellschafter der FRM GmbH sollen darauf hinwirken, dass, sollte ein neuer Gesellschafter in die FRM GmbH eintreten, dieser bei Erforderlichkeit ebenfalls Vertragspartner des Konsortialvertrages wird. Die Geschäftsführung wird angewiesen, die mit der Betrauung (Konsortialvertrag) übertragenen Aufgaben umzusetzen und die Vorgaben des Konsortialvertrages einzuhalten.

 

 

Die Anlage (Konsortialvertrag) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.07.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung