Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2026

 

 

 

 

 

TOP 24

Kommunale Wärmeplanung für Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-172 (Dez. II, Amt 33) vom 10.06.2026,
2026-31/DS-I(A)0050

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Auslage mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der Wärmeplan der Stadt Offenbach am Main (siehe Auslage) wird beschlossen.

 

2.    Für den Zeitraum 2026 bis 2031 werden jährlich Mittel i. H. v. 150.000,00 € vorbehaltlich der jeweiligen Haushaltsgenehmigungen bereitgestellt. Im Wärmeplan sind die Maßnahmen „Aufsuchende Energieberatung für Wohngebäude“, „Konzeption und Durchführung von Informationsangeboten“, „Erstellung von Mustersanierungssteckbriefen“ und „Durchführung von Machbarkeitsstudien Nahwärmenetze“ vorgesehen. Hierfür stehen jährlich 133.000,00 € auf dem Produktkonto 14010100.6771000133 „Maßnahmen im Klimaschutz“ zur Verfügung. Dazu benötigte Software-Lizenzen i. H. v.
17.000,00 € werden ab dem Haushaltsjahr 2027 über das Produktkonto 14010100.6720000033 „Lizenzen und Konzessionen“ bereitgestellt. Im Haushaltsjahr 2026 erfolgt die Finanzierung der Lizenzen über den Deckungskreis 0548 vom Produktkonto 14010100.6771000133 „Maßnahmen im Klimaschutz“. Die Umsetzung der Maßnahmen ist erst nach Genehmigung des Haushalts 2026 vorgesehen.

 

3.    Innerhalb von fünf Jahren, spätestens bis zum 31.12.2031 soll der Wärmeplan fortgeschrieben werden und um das Thema Kälteplanung ergänzt werden.

 

 

Die Auslage (Kommunaler Wärmeplan) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.07.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung