Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2026

 

 

 

 

 

TOP 27

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Umsetzungsbeschluss zum geförderten Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Stadt Offenbach am Main im Wirtschaftlichkeitslückenmodell zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-177 (Dez. III, ESO) vom 10.06.2026,
2026-31/DS-I(A)0053

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der Eigenbetrieb Stadt Offenbach (ESO) – Kommunale Dienstleistungen übernimmt das Projekt „Geförderte Gigabitversorgung im Wirtschaftlichkeitslückenmodell“, die Straßenverkehrsbehörde und das Amt für Planen und Bauen als Straßenbaulastträger unterstützen den ESO bei der Projektzielerreichung.

2.    ESO wird beauftragt und ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen, Änderungs- und Ergänzungsanträge in den Förderverfahren zum Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Stadt Offenbach am Main gegenüber Bund und Land, einschließlich den jeweiligen beliehenen Projektträgern, abzugeben.

3.    ESO wird beauftragt und ermächtigt, alle zur Umsetzung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Stadt Offenbach am Main erforderlichen Entscheidungen zu treffen und Erklärungen gegenüber den mit der Umsetzung befassten Dritten abzugeben und entgegenzunehmen. Mit Blick auf das Ziel kann es, bspw. wegen des dynamischen Marktes oder wegen einer etwaigen Umwidmung und daraus folgenden Abweichungen bei den Adresspunkten, erforderlich werden, während der Vertragslaufzeit Auftragsänderungen vorzunehmen oder auch Verträge vorzeitig zu beenden.

 

4.    ESO schreibt die Errichtung der Breitbandinfrastrukturen zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern aus und beauftragt den oder die Bestbieter mit der Leistungserbringung.

 

5.    Die nicht durch Bund und Land gedeckten Kosten trägt die Stadt Offenbach am Main. Die hierfür erforderlichen Mittel i.H.v. ca. 3,8 Mio. € sind in der derzeitigen Haushaltsplanung 2026 noch nicht berücksichtigt. Sie werden im Rahmen der folgenden Haushaltsplanungen im städtischen Haushalt eingeplant und stehen vorbehaltlich der jeweiligen Haushaltsgenehmigung durch das RP Darmstadt zur Verfügung.

 

6.    Zur Kostendeckung vereinnahmt ESO die Fördermittel und die Eigenmittel aus dem städtischen Haushalt. Die Mittel aus dem Haushalt der Stadt Offenbach am Main verteilen sich voraussichtlich über 6 Jahre ungleichmäßig je nach Leistungserbringung, Vorlauf und Abschluss der Arbeiten aus Abschlags- und Schlussrechnungen. Der ESO gleicht den Zahlungseingang der Förder- und Eigenmittel mit dem Zahlungsausgang aus und schafft Fristenkongruenz.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.07.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung