Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2026

 

 

 

 

 

TOP 29

Beitritt der Stadt Offenbach am Main zur „Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor w.V.“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-182 (Dez. I, Amt 80) vom 10.06.2026,
2026-31/DS-I(A)0055

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 4 einstimmig wie folgt:

 

1.     Zur Vermarktung der im städtischen Wald anfallenden Hölzer beantragt die Stadt Offenbach am Main die ordentliche Mitgliedschaft bei dem bereits gegründeten „Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor wirtschaftlicher Verein“.

 

2.     Die Stadt Offenbach am Main stimmt der Satzung der „Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor w.V.“ zu und wird vorbehaltlich der Zustimmung durch den Vorstand (gem. § 6 Abs. 3 der Satzung) ordentliches Mitglied der „Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor w.V.“.

 

3.     Als schriftliche Beitrittserklärung wird dem Vorstand der Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor w.V. (gem. § 6 Abs. 1 der Satzung) dieser Beschluss übermittelt.

 

4.     Die Stadt Offenbach am Main leistet (gem. § 1 Abs. 5 der Satzung) mit dem Eintritt in die Forstbetriebsgemeinschaft eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 1.500,00 EUR. Die Summe der Aufnahmegebühren aller kommunalen Mitglieder muss mindestens 50.000 EUR betragen. Wird dieser Beitrag nicht erreicht, ist der Differenzbetrag von den bereits beigetretenen kommunalen Mitgliedern anteilig nach der Fläche ihres eingebrachten Waldbesitzes zu erbringen (voraussichtlich 46 Kommunen als Mitglieder, davon bereits 14 Gründungsmitglieder). Der Betrag für die einmaligen Aufnahmegebühren in Höhe von 1.500,00 EUR wird auf einem noch anzulegenden Produktkonto im Produkt 13050100 des Ergebnishaushalts verausgabt. Die Deckung erfolgt über den Deckungskreis 0547 des Amtes 80.

 

5.     Die geplante Auflösung der „Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR“ und Rechtsnachfolge durch die „Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor w.V.“ zur Verwaltungsratssitzung am 26.08.2026 sowie die damit verbundene Erstattung des eingezahlten Stammkapitals der Stadt Offenbach am Main in Höhe von 1.351,36 EUR (Finanzanlagevermögen Produktkonto 01010700.1300900020 - „Sonstige Anteile“) wird zur Kenntnis genommen. *

 

 

* nachrichtlich: Eine Abstimmung über die Ziffer 5 erfolgt nicht, da es sich nur um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Die öffentlichen Anlagen sowie die nichtöffentliche Anlage 4 sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.07.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung