Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2026

 

 

 

 

 

TOP 30

Sozialer Zusammenhalt (ehem. HEGISS) – Südliche Innenstadt / Senefelder-Quartier: Nachnutzung des historischen Stellwerks
hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-181 (Dez. IV, Amt 60) vom 11.06.2026,
2026-31/DS-I(A)0056

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlagen einstimmig wie folgt:

 

1.    Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von gesamt 737.915,38 € für die denkmalgerechte Sanierung des Stellwerks wird zugestimmt.

 

Die OPG wurde im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.04.2024 (2021-26/DS-I(A)0689) treuhänderisch mit dem Projektmanagement (Projektleitung und Projektsteuerung) und der Durchführung der Baurealisierung beauftragt.

 

Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG),

Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten Kostenberechnung von 680.000,00 € um 700.000,00 € auf nunmehr 1.380.000,00 €.

 

2.    Dem Abbruch der Grenzmauer zu den Grundstücken Bismarckstraße 110 und Bismarckstraße 112 auf Grundlage der durch die Firma riemenschneider+ im Auftrag des Amts für Planen und Bauen aufgestellten Kostenberechnung in Höhe von 37.915,38 € (Anlage 2) wird zugestimmt. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt durch das Referat Freiraumplanung und Stadtgrün des Amts für Planen und Bauen.

 

3.    Die zusätzlich erforderlichen Mittel stehen auf dem Produktkonto 09010600.0951004460, „HEGISS 2, Innenstadt südlich der Bahn“, Investitionsnummer 0901060900601203, PN 7024, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2026 wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsjahr 2025 und früher:                                 351.000,00 €

Haushaltsjahr 2026:                                                     386.915,38 €

Gesamt:                                                                          737.915,38 €

 

Die Refinanzierung erfolgt aus Mitteln des Städtebauförderprogramms HEGISS / Sozialer Zusammenhalt (Bund und Land) von rund 75 % über die Produktkonten 09010600.3601005560 „Zuwendung Land Räumliche Planung“ und 09010600.3600000060 „Sonderposten aus Zuwendungen vom Bund“.

 

 

Die nichtöffentlichen Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.07.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung