Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0063Ausgegeben am 23.07.2026

Eing. Dat. 23.07.2026

 

 

 

Fortführung des Schulschwimmens für Offenbacher Schülerinnen und Schüler im Marienschulbad

hier: Abschluss eines neuen Nutzungsvertrags für den Zeitraum 1.07.2026-30.06.2030

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-214 (Dez. IV, Amt 40) vom 22.07.2026

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Dem Abschluss eines neuen Nutzungsvertrags zwischen dem Träger der Marienschule (Schulgesellschaft St. Martinus gGmbH) und dem Nutzer (Stadt Offenbach) wird zugestimmt. Der Nutzungsvertrag umfasst den Zeitraum 1.07.2026 bis 30.06.2030.

 

2.    Die monatliche Pauschale für die Nutzung, die von der Stadt Offenbach an die Schulgesellschaft St. Martinus gGmbH gezahlt wird, beträgt 3.000 €. Sie ist an den für die Offenbacher Schulen für das Schulschwimmen im Marienbad benötigten Wochenstunden (30 Wochenstunden) ausgerichtet.

Die laufenden Betriebskosten für die vertraglich genutzten Räumlichkeiten (Lehrschwimmbecken, Raum für Schwimmbadtechnik, Umkleide-, Dusch- und Sanitärräume) trägt der Nutzer. In die Betriebskosten fallen die Kosten, die für den Betrieb und die Aufrechterhaltung des Schulschwimmens bis zum vereinbarten Nutzungsende erforderlich sind, im Wesentlichen: Kosten für Heizung, Wasser, Strom, Reinigung, sonstige Betriebskosten (u.a. Wasseraufbereitung und - beprobung) sowie anfallende Wartungs- und Instandhaltungskosten (u.a. Lüftungsanlage). Diese monatlichen Betriebskosten belaufen sich auf rund 6.200 €.

Der Nutzer verpflichtet sich, für das Schulschwimmen weiterhin den technischen Betrieb im Lehrschwimmbad, die Aufsicht der überlassenen Räume (unabhängig von der Aufsichtspflicht der anwesenden Lehrkräfte) und die laufende Betreuung der Badtechnik zu bewerkstelligen. Diese Aufgaben werden weiterhin durch einen städtischen Mitarbeiter, der über die erforderlichen Ausbildungen und Qualifikationen verfügt, übernommen. Die dafür erforderlichen Mittel sind bereits im Personalkostenbudget der Stadt hinterlegt. Bei Bedarf unterstützt die GBM bei der Betreuung der technischen Anlagen.

 

3.    Die Kosten der Nutzung für den Zeitraum 1.07.-31.12.2026 belaufen sich auf 55.200 € (Summe aus Mietpauschale: 18.000 € und Betriebskosten: 37.200 €) und in den Folgejahren in Summe pro Jahr auf 110.400 €. Dieser Kostenplanung liegt die Annahme zu Grunde, dass die Schwimmbadtechnik auch zukünftig ohne größere Instandhaltungsmaßnahmen weiter betrieben werden kann.

Die Mittel stehen im Haushalt 2026 auf dem Produktkonto

 

03130100.6166000140 (Externe Leistungen z.B. GBM) zur Verfügung.

Die Mittel für 2027 ff. für die Produktkonten „Miete für Räume und Gebäude“, „Instandhaltung Marienschulbad“, „Umlagen Betriebskosten Marienschulbad“, „Marienschulbad: Untersuchungen“ für 2027 ff. werden angemeldet.

 

                                                                                  

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach hat 1993 eine Nutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer des Marienbades (Bistum Mainz) geschlossen. Im Rahmen der Vereinbarung wurde der Stadt das Marienbad (ein Lehrschwimmbecken, Technikraum, Sanitär-, Dusch- und Umkleideräume) zur Nutzung für das Schulschwimmen der Jahrgangsstufen 1-6 überlassen. Die gewährten Nutzungszeiten umfassten montags-freitags (7:30-21:30 Uhr) und samstags (7:30-18:00 Uhr). Der Marienschule wurde ein wöchentliches Nutzungsrecht von fünf Schulstunden eingeräumt.

 

Das Bad war zu diesem Zeitpunkt seit Jahren stillgelegt und musste seitens der Stadt „reaktiviert“ und auf einen zeitgemäßen technischen Stand gebracht werden. Die Schwimmbadtechnik wurde modernisiert und 1995 eine neue Lüftungsanlage eingebaut. Eine regelmäßige Nutzungsentschädigung für die Stadt entfiel mit Rücksicht auf die von ihr vorgenommenen Inverstitionen.

 

Auch die Kosten für den Betrieb des Lehrschwimmbeckens, der Anlagentechnik und der vom Bistum überlassenen Räume wurden weitgehend von der Stadt getragen. Diese Kosten umfassten u.a. Bereitstellung von Personal für den technischen Betrieb, Aufsicht und Reinigung, Kosten für den Verbrauch von Wasser für das Lehrschwimmbecken sowie für Strom (beides nach Unterzähler), anteiliger Wasserverbrauch für die Dusch- und Sanitärräume, Kosten für Wasseruntersuchungen). Der städtische Anteil an den Heizkosten, der im Rahmen der Betriebskostenregelung getroffen wurde, betrug ab 2010 35 Prozent (bei einer städtischen Stundenbelegung von 80-90 Prozent für das Schulschwimmen und Überlassung von Nutzungszeiten an Dritte).

 

Die Stadt übernahm ebenso die Pflicht zur Instandhaltung, Instandsetzung und Wartung der genutzten Anlagen und Räumlichkeiten soweit diese dem Betrieb des Lehrschwimmbads dienten. Dies hätte auch ggf. notwendige Reparaturen an der im Gebäude befindlichen Heizungsanlage umfasst.  

 

Die Stadt erhielt über die Nutzung der Räumlichkeiten für das Schulschwimmen hinaus das Recht, gemeinwohlorientierte Angebote für Gruppen im Bad zu realisieren und dafür ein angemessenes Entgelt festzulegen und zu vereinnahmen.

 

Die Laufzeit für die eingangs genannte Nutzungsvereinbarung wurde auf zwölf Jahre datiert. In insgesamt vier Nachträgen wurde jeweils Laufzeiten der Vereinbarung verlängert sowie im Nachtrag II (2010) zusätzlich eine sonntägliche Nutzungszeit vereinbart, das Nutzungsrecht der Marienschule auf acht wöchentliche Schulstunden festgelegt sowie im Rahmen der Betriebskostenregelung der Heizkostenanteil der Stadt auf 35 Prozent erhöht.

 

Die Marienschule hat die bis zum 30.06.2026 laufende Nachtragsvereinbarung gekündigt. Beweggrund der Schule bzw. des neuen Schulträgers (Schulgesellschaft St. Martinus gGmbH) war, die Grundlagen der Zusammenarbeit neu zu ordnen und Fragen zu klären, die sich aus dem bisherigen Betrieb ergeben haben. Eine weitere Überlassung von Nutzungszeiten an die Stadt und an Dritte sollte sich mehr an betriebswirtschaftlichen Überlegungen und dem Prinzip der Kostendeckung - auch für zukünftig anstehenden Investitionsbedarfe - ausrichten.

 

Die Marienschule/die Schulgesellschaft St. Martinus möchte mit der neuen Vereinbarung ihre Rolle als Betreiberin des Marienbads stärker wahrnehmen und aus der Nutzungsvereinbarung für anstehende Investitionsbedarfe im Marienbad als Verpächterin „Früchte ziehen“. Sie hat die Fortführung der Nutzung durch die Stadt Offenbach und durch Dritte an Bedingungen geknüpft:    

 

1.    Die Betriebskosten für das Schulschwimmens werden von der Stadt zu 100 Prozent übernommen.

 

2.    Für die Überlassung des Lehrschwimmbeckens, der Räume und Infrastruktur wird eine „marktübliche“ Vergütung durch die Stadt gezahlt.

 

3.    Die Betreuung der Schwimmbadtechnik soll auf mehreren Schultern verteilt werden.

 

4.    Die Schule entscheidet allein hinsichtlich Nutzungen, die über das Schulschwimmen hinausgehen. Sie verhandelt mit Dritten über Konditionen der Überlassung. Einnahmen aus der Überlassung fallen ausschließlich der Schule zu.  

 

 

Da die Stadt Offenbach bis zur Fertigstellung des Lehrschwimmbeckens auf der Rosenhöhe in den kommenden Jahren auf das Marienschulbad als ein ortsnahes Angebot für das Schulschwimmen in der Stadt Offenbach dringend angewiesen ist, akzeptiert sie die Bedingungen zum Abschluss der neuen Nutzungsvereinbarung für den Zeitraum 1.07.2026-30.06.2030:

 

1.    Die Betriebskosten für das Schulschwimmen wurden bereits in der Vergangenheit nahezu vollständig von der Stadt übernommen. Allein der Heizkostenanteil lag wie erwähnt seit 2010 mit einem Anteil von 35 Prozent bei der Stadt, bei einer weitaus höheren Nutzung bzw. Überlassung von Nutzungszeiten an Dritte. Die Übernahme des Heizkostenanteils von 100 Prozent für die kommenden vier Jahre ist aus diesen Gründen gerechtfertigt. Damit sind Mehrkosten von rund 20.000 € pro Jahr für die Stadt verbunden.

 

2.    Wie eingangs dargestellt wurde in den vergangenen rund 30 Jahren der Marienschule keine Miete für die Nutzung des Marienbads gezahlt. Die Stadt hatte investiert und konnte die Anlage dadurch mietfrei nutzen. Die Badtechnik und Infrastruktur ist nach 30 Jahren aber an das Ende ihres „Lebenszyklus“ gekommen. Um das Bad weiterhin mietfrei nutzen zu können, müsste seitens der Stadt erneut investiert werden. Dies ist aufgrund der genannten Planungen (Lehrschwimmbecken auf der Rosenhöhe) nicht vertretbar und nicht zielführend. Aus dem Grund akzeptiert die Stadt eine Mietpauschale von 3.000 € pro Monat (sie erhält im Gegenzug dienstags bis freitags ein Stundenkontingent von 30 Schwimmstunden pro Woche; bei rund 40 Schulwochen entspricht das einem Preis pro Nutzungsstunde von 30 €). Damit sichert die Stadt das Schulschwimmen für Offenbacher Kinder mit einem ortsnahen Angebot.

 

3.    Die Betreuung der Badtechnik soll neben dem eingangs erwähnten städtischen Mitarbeiter im Bedarfsfalls durch die GBM unterstützt werden, die seit einigen Jahren das Fröbelbad betreut. Da die Marienschule nach Beendigung des Nutzungsvertrages das Bad weiter betreiben möchte, sollen deren Hausmeister sukzessive mit der bestehenden Badtechnik vertraut gemacht werden. Dies wird von beiden Vertragsparteien als sinnvoll erachtet.

 

4.    Die Schule/Schulgesellschaft möchte über die Nutzung des Marienbads durch Dritte allein entscheiden. Mit der Entscheidung, wer das Bad über das Schulschwimmen hinaus nutzen kann, fallen die damit verbundenen Mieteinnahmen kraft der neuen Vereinbarung zu 100 Prozent an die Schule. Diese Mittel werden nach Aussage der Schule benötigt, um mittel- und langfristig anstehende Investitionsbedarfe im Marienbad realisieren zu können.

Die bisherigen Nutzungen, die über das Schulschwimmen hinausgingen, waren im Wesentlichen Angebote des „BewegungsZentrums AquaTreff“ (21 Wochenstunden) und gemeinwohlorientierte Angebote (Rheumaliga: 2 Wochenstunden, vhs: 2 Wochenstunden, Wassersportverein: 1 Wochenstunde). Die Marienschule hat das Interesse an einer weiteren Vermietung an diese Nutzer bekundet und wird mit dem BewegungsZentrum AquaTreff einen Vertrag schließen. Sollte es für Rheumaliga, vhs und Wassersportverein  - wider Erwarten - keine Perspektive im Marienbad geben, wird eine Alternative im Fröbelbad angeboten.

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Anlage:

Nichtöffentliche Anlage

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.