Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.08.2026
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0064Ausgegeben am 23.07.2026
Eing. Dat. 23.07.2026
Wahl der Mitglieder und Stellvertreter*innen des Jugendhilfeausschusses – Wahlperiode 2026 bis 2031
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-215 (Dez. IV, Amt 51) vom 22.07.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. 14 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder von ihr zu wählende Personen, die in der Jugendhilfe erfahren sind und 14 persönliche Stellvertreter*innen sowie
2. auf Vorschlag der anerkannten Jugendverbände 3 Mitglieder sowie Stellvertreter*innen
Mitglieder: Persönliche Stellvertreter*innen:
Frau Christiane Herrmann Frau Nadine Graf-Baßmann
Frau Karen Reusch keine Benennung
Herr Daniel Thomas keine Benennung
3. auf Vorschlag der anerkannten Wohlfahrtsverbände 5 Mitglieder sowie Stellvertreter*innen
Mitglieder: Persönliche Stellvertreter*innen:
Frau Dagmar Spring Frau Christine Endlich
als Vertreter*in der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Offenbach-Stadt e.V. oder
Frau Anette Bacher Herr Martin Webers
als Vertreter*in des Caritasverbandes Offenbach am Main e.V. oder
Frau Ulrike Berger Herr Ibrahim Kiyir
als Vertreter*in des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes oder
Herr Markus Eisele Frau Anja Frank-Ruschitzka
als Vertreter*in des Diakonischen Werkes Frankfurt und Offenbach
Herr Simon Beul keine Benennung
als Vertreter*in des Deutschen Roten Kreuzes
4. auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe 2 Mitglieder sowie Stellvertreter*innen
Mitglieder: Persönliche Stellvertreter*innen:
Herr Simon Isser Frau Cornelia Wicht-Gerhardt
als Vertreter*in des Vereins Kinder- und Jugendfarm Offenbach e.V. oder
Frau Margit Kraft Herr Eric Teichert
als Vertreter*in des Internationalen Bundes Südwest oder
Herr Daniel Gänge Ana Tovilo-Sezek
als Vertreter*in des Theresien Kinder- und Jugendhilfezentrums oder
Herr Dominique Quast Herr Peter Panthöfer
als Vertreter*in der Behindertenhilfe Offenbach Stadt/Kreis Offenbach e.V. oder
Herr Koryoun Khosrovafian Frau Döne Gündüz
als Vertreter*in des Vereins Lernwerkstatt Offenbach - Verein für berufliches und soziales Lernen e.V.
zu wählen.
Begründung:
Gem. § 6 Abs. 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) entspricht die Amtszeit des Jugendhilfeausschusses der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.
Gem. § 6 Abs. 4 HKJGB werden neben dem/der Leiter/in der Verwaltung der Gebietskörperschaft oder der zur Vertretung benannten Person als stimmberechtigtes Mitglied die weiteren stimmberechtigten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder von der Vertretungskörperschaft gewählt. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sowie ihrer Zusammenschlüsse sind neben den sonstigen anerkannten Trägern der Jugendhilfe angemessen zu berücksichtigen.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993 zuletzt geändert durch Beschluss vom 28.05.2026 wurde in der Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder im Sinne des § 71 Abs. 1 SGB VIII festgelegt. Hiernach gehören dem Jugendhilfeausschuss neben 14 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung 3 Frauen bzw. Männer auf Vorschlag der anerkannten Jugendverbände, 5 Frauen bzw. Männer auf Vorschlag der anerkannten Wohlfahrtsverbände sowie 2 Frauen bzw. Männer der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an.
Seitens des Jugendamtes wurden die anerkannten Jugendverbände, die anerkannten Wohlfahrtsverbände sowie die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in Offenbach am 30.03.2026 angeschrieben und um Vorschläge für die Besetzung des Ausschusses gebeten. Am 08.07.2026 lagen die erforderlichen Vorschläge dem Jugendamt vor. Trotz wiederholter Nachfrage durch das Jugendamt haben nicht alle angeschriebenen Organisationen persönliche Stellvertreter*innen für die von ihnen vorgeschlagenen Mitglieder benannt. Soweit keine Stellvertretung benannt wurde, ist dies in der Beschlussvorlage entsprechend ausgewiesen.
Die von der Stadtverordnetenversammlung zu wählenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder müssen gem. § 6 Abs. 3 HKJGB das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Stadt Offenbach wohnen oder in Offenbach Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen.
Frauen und Männer sollen zu gleichen Anteilen unter Beachtung des § 12 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz berücksichtigt werden.
Alle Vorgeschlagenen erfüllen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 HKJGB und haben entweder ihren Wohnsitz in Offenbach oder nehmen Aufgaben der Jugendhilfe für den jeweiligen Verband in Offenbach war.
Bezüglich der Ziffer 2 liegen dem Magistrat keine weiteren Vorschläge vor. Bezüglich der Ziffern 3 und 4 sind gem. Satzung für das Jugendamt auf Vorschlag der anerkannten Wohlfahrtsverbände drei Mitglieder und Stellvertreter*innen und auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zwei Mitglieder und Stellvertreter*innen zu wählen.
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Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.