Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0080Ausgegeben am 13.08.2026

Eing. Dat. 13.08.2026

 

 

 

 

 

Katzenschutzverordnung

Antrag Stadtverordnete Dr. Annette Schaper-Herget (Ofa) vom 13.08.2026

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Magistrat wird beauftragt, eine Katzenschutzverordnung für das Gebiet der Stadt Offenbach am Main zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

2. Die Katzenschutzverordnung soll insbesondere folgende Regelungen enthalten:

 

·      Für Katzen, denen Zugang zum Freien gewährt wird, wird eine Kastrations- bzw. Sterilisationspflicht eingeführt.

 

·      Freigängerkatzen müssen dauerhaft und eindeutig gekennzeichnet sein, insbesondere durch einen Mikrochip.

 

·      Freigängerkatzen müssen in einem geeigneten Haustierregister registriert werden. Die Registrierung muss die eindeutige Zuordnung der Katze zu ihrer Halterin bzw. ihrem Halter ermöglichen.

 

·      Die Halterinnen und Halter sind verpflichtet, die Kennzeichnung und Registrierung ihrer Katzen auf Verlangen gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen.

 

3. Bei der Ausarbeitung der Katzenschutzverordnung sind die einschlägigen rechtlichen Vorgaben sowie die Handreichung für Kommunen und das Muster für kommunale Katzenschutzverordnungen des Landes Hessen zu berücksichtigen.

 

4. Bei der Erarbeitung der Verordnung soll der Magistrat den Tierschutzverein Offenbach e. V., das zuständige Veterinäramt sowie weitere fachlich geeignete Stellen einbeziehen.

 

 

Begründung:

 

Wir stellen diesen Antrag jetzt zum fünften Mal. Die vorherigen Anträge hatten wir im Februar 2026, 2025, 2024 und 2023 gestellt (2021-26/DS-I(A)0998, 2021-26/DS-I(A)0465, 2021-26/DS-I(A)0678, 2021-26/DS-I(A)0885). Bei diesen Gelegenheiten haben wir bereits ausführliche Begründungen vorgelegt, die im folgenden noch mal kurz zusammengefasst werden.

  1. Alle Kommunen im Kreis Offenbach haben eine Katzenschutzverordnung beschlossen. Offenbach ist die einzige kreisfreie Stadt in ganz Hessen, die noch keine KSV hat.
  2. Es gibt mehrere verwilderte Katzenpopulationen in Offenbach. Die Katzen sind zum großen Teil krank und verhaltensgestört, daher nicht vermittelbar. Die Zahl der Fundkatzen, die ins Tierheim gebracht werden, steigt von Jahr zu Jahr und das Tierheim ist am Limit. Wenn eine Katze nicht gechippt und registriert ist, kann der Besitzer nicht ermittelt werden. Ohne KSV darf das Tierheim die Katze dann erst nach einer langen Frist kastrieren oder sterilisieren. In der Zwischenzeit fallen hohe Kosten an, für Pflege und tierärztliche Betreuung. 
  3. Eine KSV ist eine Rechtsgrundlage, nach der ein Fundtier sofort kastriert und gechippt werden darf.
  4. Der Nabu schätzt, dass jedes Jahr bis zu einem Drittel der Vogelpopulation in den Städten und im Umkreis von 500 m zu bebauten Flächen Katzen zum Opfer fallen. Und eine Kommune wie Offenbach hat Verantwortung nicht nur für die Menschen, sondern auch für die Tiere und die Biodiversität auf ihrem Stadtgebiet.
  5. Auch wenn die Verordnung nicht kontrolliert wird, entfaltet sie eine Wirkung, denn die meisten Bürger und Bürgerinnen wollen sich gesetzeskonform verhalten. Dies wird belegt durch die Erfahrungen anderer Kommunen.
  6.  Der bürokratische Aufwand für die Verwaltung ist gering, Landestierschutzbeauftragte Hessen hat eine Handreichung für Kommunen erstellt, so dass eine weitere Prüfung und Ausarbeitung im Prinzip schon erledigt ist.
  7. Eine KSV wird gefordert und unterstützt von

         Dem Tierschutzverein Offenbach,

         dem Nabu Kreisverband Offenbach,

         der Landestierärztekammer Hessen,

         der Landestierschutzbeauftragten Hessen,

         dem Deutschen Tierschutzbund,

         dem Verein „Politik für die Katz“

         und vielen weiteren Organisationen

Eine Katzenschutzverordnung ist gelebter Tierschutz. Man spart damit Geld, weil das Tierheim weniger Katzen beherbergen wird.

Link: https://tierschutz.hessen.de/heimtiere/katzen/kastration-und-katzenschutz

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.