Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0065/1Ausgegeben am 27.08.2026
Eing. Dat. 27.08.2026
Entwässerungsgräben im Wald vollständig rückbauen
Änderungsantrag FREIE WÄHLER – Volt vom 27.08.2026
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage 2026-31/DS-I(A)0065 wird wie folgt geändert:
Der Magistrat wird beauftragt, die vorhandenen Entwässerungsgräben im Wald auf Offenbacher Stadtgebiet zu erfassen und hinsichtlich ihrer heutigen Bedeutung für den Wasserrückhalt, die Waldökologie, die Wegeentwässerung sowie den Hochwasserschutz fachlich zu bewerten.
Auf Grundlage dieser Bewertung sollen Entwässerungsgräben dort sukzessive zurückgebaut, verschlossen oder in ihrer Entwässerungswirkung reduziert werden, wo hierdurch der natürliche Wasserrückhalt sinnvoll verbessert werden kann und keine unverhältnismäßigen negativen Auswirkungen auf bestehende Waldbestände, Wege, Infrastruktur, Schutzgebiete oder angrenzende Flächen zu erwarten sind.
Dem zuständigen Ausschuss und der Stadtverordnetenversammlung ist hierzu eine Prioritätenliste vorzulegen. Diese soll insbesondere enthalten:
- die fachliche Bewertung und den zu erwartenden Nutzen der jeweiligen Maßnahme,
- die voraussichtlichen Kosten der Umsetzung,
- mögliche laufende Folgekosten sowie gegebenenfalls zu erwartende Einsparungen,
- mögliche Förderprogramme von Land, Bund oder anderen Fördergebern sowie
- einen Vorschlag zur zeitlichen Priorisierung und schrittweisen Umsetzung.
Bei der Priorisierung sollen insbesondere solche Maßnahmen berücksichtigt werden, bei denen mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand eine möglichst große und nachhaltige Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts erreicht werden kann.
Begründung:
Das Ziel, den natürlichen Wasserrückhalt im Offenbacher Stadtwald zu verbessern und Niederschlagswasser möglichst lange in der Fläche zu halten, ist grundsätzlich zu unterstützen. Ein pauschaler und vollständiger Rückbau sämtlicher vorhandener Entwässerungsgräben wird den unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten und Funktionen dieser Anlagen jedoch nicht gerecht.
Entwässerungsgräben wurden in der Vergangenheit aus unterschiedlichen Gründen angelegt. Während einzelne Gräben heute möglicherweise nicht mehr benötigt werden und einem verbesserten Wasserrückhalt entgegenstehen, können andere weiterhin wichtige Funktionen erfüllen, beispielsweise für die Entwässerung von Waldwegen, den Schutz bestehender Infrastruktur und angrenzender Flächen oder im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz.
Auch das Waldentwicklungskonzept der Stadt Offenbach sieht keinen pauschalen Rückbau aller Entwässerungsgräben vor, sondern empfiehlt deren Rückbau beziehungsweise Verschluss dort, wo keine langfristige Staunässe und damit verbundene negative Auswirkungen auf den bestehenden Waldbestand zu erwarten sind.
Aus Sicht der FREIEN WÄHLER ist daher ein differenziertes Vorgehen erforderlich. Die Verbesserung des Wasserrückhalts darf nicht dazu führen, dass an anderer Stelle vermeidbare Schäden an Waldbeständen, Wegen oder Infrastruktur entstehen. Insbesondere sollte das Absterben bestehender und grundsätzlich erhaltenswerter Bäume durch bewusst herbeigeführte Staunässe nicht pauschal in Kauf genommen werden.
Vor konkreten Eingriffen sollte deshalb zunächst festgestellt werden, welche Entwässerungsgräben tatsächlich noch benötigt werden und an welchen Stellen ein Rückbau einen nachweisbaren Nutzen für den Wasserhaushalt des Waldes erwarten lässt.
Gleichzeitig sind die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen. Ein vollständiger Rückbau sämtlicher Entwässerungsgräben ohne vorherige Ermittlung von Kosten, Nutzen und möglichen Folgewirkungen wäre aus Sicht der FREIEN WÄHLER nicht sachgerecht. Vor einer Umsetzung müssen daher auch die zu erwartenden Kosten sowie verfügbare Fördermöglichkeiten transparent dargestellt werden.
Unser Änderungsantrag verbindet damit das sinnvolle Ziel eines verbesserten Wasserrückhalts mit einem verantwortungsvollen und verhältnismäßigen Vorgehen: nicht pauschal zurückbauen, sondern fachlich prüfen, gezielt priorisieren und dort handeln, wo ein tatsächlicher Nutzen für den Offenbacher Stadtwald zu erwarten ist.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
