Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0082/1Ausgegeben am 27.08.2026
Eing. Dat. 27.08.2026
Einführung einer Katzenschutzverordnung
Änderungsantrag der Stv. Dr. Annette Schaper-Herget (Ofa) vom 27.08.2026
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Satz
„Gemeinsam mit der Offenbacher Tiertafel und dem Tierheim soll ein Konzept entwickelt werden, um soziale Härten, die daraus entstehen können, abzufedern.“
wird geändert zu:
„Der Magistrat möge prüfen und berichten, aus welchen Mitteln bedürftigen privaten Katzenhaltern bei den finanziellen Verpflichtungen, die aus den Auflagen einer Katzenschutzverordnung entstehen, geholfen werden kann.“
Begründung:
Aus den Auflagen der Katzenschutzverordnung entstehen Kosten für die Kastration und das Chippen von Katzen. Es geht also um finanzielle Hilfen. Es gibt in Offenbach leider nur eine Tafel und keine Tiertafel. Die Tafel müht sich ab, ihren Kunden auch mit Tierfutter zu helfen. Sie sähe sich überfordert, wenn sie auch noch dabei beteiligt würde, auch Tierarztkosten abzufedern.
Das Tierheim hat in den vergangenen Jahren schon mehrfach Zuwendungen der Stiftung Hessischer Tierschutz erhalten. Deren Richtlinien sehen aber ausdrücklich vor, dass die Zuwendungen nur für die Unfruchtbarmachung und Kennzeichnung freilebender Katzen verwendet werden dürfen. Sie ist nicht als allgemeines Sozialprogramm für private Katzenhalter ausgestaltet. Vor mehreren Jahren hatte der Tierschutzverein mal Mittel für sozial schwache Tierhalter weitergereicht, war von dieser Aufgabe allerdings schnell überfordert, weil der Andrang sehr groß war. Er sieht sich außerstande, wieder eine solche Aufgabe zu übernehmen.
Keiner der beiden Vereine sieht sich in der Lage, bei der Entwicklung eines Konzepts zu helfen. Es geht nicht an, solche Aufgaben auf die schon am Limit und zum großen Teil ehrenamtlich arbeitenden Vereine abzuwälzen.
Finanzielle Beihilfen bezüglich des Aufwands für die KSV können stattdessen nur von der Stadt organisiert werden. Eine nur grobe Abschätzung der Größenordnung der Förderung wäre: eine Kastration kostet etwa 150 €. Wenn es 100 Bedürftige gibt, denen dieser Aufwand erstattet würde, wären das 15.000 €. Der Magistrat könnte ermitteln, ob es einen Haushaltposten oder ein Förderprogramm gibt, aus dem ein Betrag in dieser Größenordnung finanziert werden könnte.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
