Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 27. August 2026

 

 

 

 

 

TOP 21
Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz von Igeln und anderen Kleintieren
Antrag Die Linke & Tierschutzpartei vom 12.08.2026, 2026-31/DS-I(A)0070

Änderungsantrag SPD und CDU vom 26.08.2026, 2026-31/DS-I(A)0070/1

 

 

Beschlusslage:

2026-31/DS-I(A)0070/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, die Bevölkerung durch eine Informationskampagne über die Gefahren des Betriebs von Mährobotern für dämmerungs- und nachtaktive Kleintiere zu sensibilisieren.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2026-31/DS-I(A)0070/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, die Bevölkerung durch eine Informationskampagne über die Gefahren des Betriebs von Mährobotern für dämmerungs- und nachtaktive Kleintiere zu sensibilisieren.

 

 

2026-31/DS-I(A)0070

 

Durch Annahme der 2026-31/DS-I(A)0070/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2026-31/DS-I(A)0070.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert,

 

1.     zeitnah eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die den Betrieb von Mährobotern im gesamten Stadtgebiet Offenbach am Main in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang des folgenden Tages untersagt;

 

2.     dabei die Möglichkeit etwaiger Ausnahmen (z.B. Dachflächen etc.) und Befreiungen auf Antrag vorzusehen;

 

3.     den Erlass mit einer Informationskampagne – über die städtische Website, Presse- und Social-Media-Kanäle - zu begleiten und die Bevölkerung über die Hintergründe der Regelung zu informieren.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.09.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung