Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 27. August 2026
TOP 6
Einsatz von Mitteln der Fehlbelegungsabgabe – Ottersfuhrstraße / Am Kandel
hier: Änderung Grundsatzbeschlüsse
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-180 (Dez. IV, Amt 60) vom 10.06.2026,
2026-31/DS-I(A)0054
Ergänzungsantrag B´90/Die Grünen vom 22.06.2026, 2026-31/DS-I(A)0054/1
Änderungsantrag SPD und CDU vom 27.08.2026, 2026-31/DS-I(A)0054/2
Beschlusslage:
2026-31/DS-I(A)0054/2, 2026-31/DS-I(A)0054
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Dem Einsatz von Mitteln aus der Fehlbelegungsabgabe (FeBe) zur Verbesserung des Wohnumfelds auf den Grundstücken Gemarkung Bieber, Flur 13, Flurstücke 618 und 129/1 in Bieber Waldhof, wird zugestimmt.
2. Die im Grundsatzbeschluss 2021-26/DS-I(A)0436 zum Einsatz von Mitteln der FeBe im Bereich Kleewasem / Ottersfuhrstraße für den zweiten Bauabschnitt vorgesehenen Restmittel aus dem ersten Bauabschnitt (325.000,00 € von 1.200.000,00 €) werden aufgrund der zwischenzeitlich geänderten städtebaulichen Rahmenbedingungen für den ursprünglichen Quartiersplatz nicht weiter im ehemaligen Projektzuschnitt verwendet.
3. Die im Grundsatzbeschluss 2021-26/DS-I(A)0437 bereitgestellten Mittel der FeBe in Höhe1.939.062,50 € für Maßnahmen im Bereich Markwaldstraße / Ottersfuhrstraße / Am Kandel, reduzieren sich auf das für die öffentlichen Grünflächen vorgesehene Budget von 914.000,00 €.
4. Die unter Ziffer 2 und 3 genannten Mittel werden zusammengeführt, belaufen sich damit auf 1.239.000,00 € und werden für eine qualitative Weiterentwicklung des Grünzugs inklusive der Sanierung des Spiel- und Bolzplatzes Am Kandel verwendet.
5. Die Mittelbereitstellung für die Maßnahmen erfolgt über das Produktkonto 10020300.1200000060 „Förderung sozialen Wohnungsbaus Fehlbelegungsabgabe“, Investitionsnummer 1002031000601201.
6. Für die Umsetzung der neu gebündelten Maßnahmen wird im Zuge des Bearbeitungsfortschritts ein Projektbeschluss vorbereitet und den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt. Die hierfür noch erforderlichen Mittel werden entsprechend in den Haushaltsplanungen der nächsten Jahre angemeldet.
7. Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche weiteren investiven und sozialen Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes sowie zur Erhaltung oder Schaffung stabiler Quartiersstrukturen im Gebiet Bieber-Waldhof notwendig bzw. realistisch möglich sind und wie diese finanziert werden könnten. Hierbei ist auch der bauliche Zustand des örtlichen Jugendzentrums einzubeziehen. Förderprogramme von Bund und Land sind als mögliche Kofinanzierung der potentiellen Vorhaben zu nutzen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2026-31/DS-I(A)0054/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Folgender Punkt 7 wird nach dem letzten Absatz ergänzt:
7. Die aus Grundsatzbeschluss 2021-26/DS-I(A)0437 bereitgestellten Mittel der FeBe in Höhe von 1.025.062,5 €, die für die Maßnahme in Punkt 4. nicht genutzt werden, werden wie folgt verwendet:
a) Für den Rest des Jahres 2026 und die kommenden Jahre werden je 100.000 eingesetzt, um ein adäquates Quartiersmanagement in Bieber-Waldhof zu finanzieren. Mit dem Träger des aktuellen, sehr gering ausgestatteten Quartiersmanagements ist hierzu der Kontakt zu suchen.
b) Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche weiteren investiven und sozialen Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes sowie zur Erhaltung oder Schaffung stabiler Quartiersstrukturen im Gebiet Bieber-Waldhof notwendig und aus Mitteln der Fehlbelegungsabgabe finanzierbar sind. Hierbei ist auch der bauliche Zustand des örtlichen Jugendzentrums einzubeziehen.
c) Förderprogramme von Bund und Land sind als mögliche Kofinanzierung der potentiellen Vorhaben zu nutzen.
2026-31/DS-I(A)0054/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Folgender Punkt 7 wird nach dem letzten Absatz ergänzt:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche weiteren investiven und sozialen Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes sowie zur Erhaltung oder Schaffung stabiler Quartiersstrukturen im Gebiet Bieber-Waldhof notwendig bzw. realistisch möglich sind und wie diese finanziert werden könnten. Hierbei ist auch der bauliche Zustand des örtlichen Jugendzentrums einzubeziehen. Förderprogramme von Bund und Land sind als mögliche Kofinanzierung der potentiellen Vorhaben zu nutzen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Dem Einsatz von Mitteln aus der Fehlbelegungsabgabe (FeBe) zur Verbesserung des Wohnumfelds auf den Grundstücken Gemarkung Bieber, Flur 13, Flurstücke 618 und 129/1 in Bieber Waldhof, wird zugestimmt.
2. Die im Grundsatzbeschluss 2021-26/DS-I(A)0436 zum Einsatz von Mitteln der FeBe im Bereich Kleewasem / Ottersfuhrstraße für den zweiten Bauabschnitt vorgesehenen Restmittel aus dem ersten Bauabschnitt (325.000,00 € von 1.200.000,00 €) werden aufgrund der zwischenzeitlich geänderten städtebaulichen Rahmenbedingungen für den ursprünglichen Quartiersplatz nicht weiter im ehemaligen Projektzuschnitt verwendet.
3. Die im Grundsatzbeschluss 2021-26/DS-I(A)0437 bereitgestellten Mittel der FeBe in Höhe1.939.062,50 € für Maßnahmen im Bereich Markwaldstraße / Ottersfuhrstraße / Am Kandel, reduzieren sich auf das für die öffentlichen Grünflächen vorgesehene Budget von 914.000,00 €.
4. Die unter Ziffer 2 und 3 genannten Mittel werden zusammengeführt, belaufen sich damit auf 1.239.000,00 € und werden für eine qualitative Weiterentwicklung des Grünzugs inklusive der Sanierung des Spiel- und Bolzplatzes Am Kandel verwendet.
5. Die Mittelbereitstellung für die Maßnahmen erfolgt über das Produktkonto 10020300.1200000060 „Förderung sozialen Wohnungsbaus Fehlbelegungsabgabe“, Investitionsnummer 1002031000601201.
6. Für die Umsetzung der neu gebündelten Maßnahmen wird im Zuge des Bearbeitungsfortschritts ein Projektbeschluss vorbereitet und den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt. Die hierfür noch erforderlichen Mittel werden entsprechend in den Haushaltsplanungen der nächsten Jahre angemeldet.
7. Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche weiteren investiven und sozialen Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes sowie zur Erhaltung oder Schaffung stabiler Quartiersstrukturen im Gebiet Bieber-Waldhof notwendig bzw. realistisch möglich sind und wie diese finanziert werden könnten. Hierbei ist auch der bauliche Zustand des örtlichen Jugendzentrums einzubeziehen. Förderprogramme von Bund und Land sind als mögliche Kofinanzierung der potentiellen Vorhaben zu nutzen.
2026-31/DS-I(A)0054 (alt)
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Dem Einsatz von Mitteln aus der Fehlbelegungsabgabe (FeBe) zur Verbesserung des Wohnumfelds auf den Grundstücken Gemarkung Bieber, Flur 13, Flurstücke 618 und 129/1 in Bieber Waldhof, wird zugestimmt.
2. Die im Grundsatzbeschluss 2021-26/DS-I(A)0436 zum Einsatz von Mitteln der FeBe im Bereich Kleewasem / Ottersfuhrstraße für den zweiten Bauabschnitt vorgesehenen Restmittel aus dem ersten Bauabschnitt (325.000,00 € von 1.200.000,00 €) werden aufgrund der zwischenzeitlich geänderten städtebaulichen Rahmenbedingungen für den ursprünglichen Quartiersplatz nicht weiter im ehemaligen Projektzuschnitt verwendet.
3. Die im Grundsatzbeschluss 2021-26/DS-I(A)0437 bereitgestellten Mittel der FeBe in Höhe1.939.062,50 € für Maßnahmen im Bereich Markwaldstraße / Ottersfuhrstraße / Am Kandel, reduzieren sich auf das für die öffentlichen Grünflächen vorgesehene Budget von 914.000,00 €.
4. Die unter Ziffer 2 und 3 genannten Mittel werden zusammengeführt, belaufen sich damit auf 1.239.000,00 € und werden für eine qualitative Weiterentwicklung des Grünzugs inklusive der Sanierung des Spiel- und Bolzplatzes Am Kandel verwendet.
5. Die Mittelbereitstellung für die Maßnahmen erfolgt über das Produktkonto 10020300.1200000060 „Förderung sozialen Wohnungsbaus Fehlbelegungsabgabe“, Investitionsnummer 1002031000601201.
6. Für die Umsetzung der neu gebündelten Maßnahmen wird im Zuge des Bearbeitungsfortschritts ein Projektbeschluss vorbereitet und den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt. Die hierfür noch erforderlichen Mittel werden entsprechend in den Haushaltsplanungen der nächsten Jahre angemeldet.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 21.09.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
