Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0098Ausgegeben am 21.09.2026
Eing. Dat. 17.09.2026
Kühlung und Schatten für Offenbachs Schulen
Antrag B´90/Die Grünen vom 17.09.2026
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Sommerlicher Wärmeschutz ist bei künftigen Schulbausanierungs- und Schulbauneuplanungen verbindlich zu berücksichtigen mit dem Ziel auch während länger andauernder Hitzeperioden ein gesundes Lernen und Lehren zu ermöglichen. Daher wird
a) die Schulbaurichtlinie für Offenbach (2021-26/DS-I(A)0202) durch folgende Punkte ergänzt und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt:
1. Aktive Kühlung ist als eigener Planungsaspekt zu betrachten. Bei Sanierungs- und Neubaumaßnahmen ist zu prüfen welche Gebäudeteile bereits heute eine Kühlung an heißen Tagen erfordern. Bevorzugt sollen hierfür Lösungen gewählt werden, bei denen das Heizsystem – insbesondere eine Wärmepumpe – zugleich zur Kühlung genutzt werden kann. Nachrangig sind auch Klimaanlagen in Kombination mit PV-Anlagen denkbar. In jedem Fall sind die technischen und baulichen Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung einer aktiven Kühlung vorzusehen, sofern zum Zeitpunkt der Planung noch keine Kühlung erforderlich erscheint. Dies betrifft insbesondere Leitungswege, Anschlusspunkte, technische Räume und statische Voraussetzungen.
2. Bei der Planung der Außenbereiche ist ausreichend Schatten und natürliche Begrünung vorzusehen, um den Aufenthalt im Freien auch bei hohen Temperaturen zu ermöglichen.
b) mit dem Haushalt 2027 ein Sofortprogramm für sommerlichen Hitzeschutz aufgelegt, über das die Schulen für heiße Klassenräume Ventilatoren und mobile Kühlgeräte (für besonders belastete Räume) und für verschattete Außenbereiche Sonnenschirme anschaffen können.
Begründung:
Der aktuelle Antrag zur Erweiterung der Goetheschule und Aussagen der Verwaltung zur Kühlung zeigen, dass im Bereich der Schulbauplanung das Thema Hitze und Kühlung eine neue Priorisierung brauchen. Die Stadtverordneten haben bereits einen Beschluss 2026-31/DS-I(A)0081 Erstellung eines Kältekonzeptes für die Stadt Offenbach gefasst. Bis dieser jedoch Wirkung entfalten kann, wird es noch dauern. Aufgrund der zahlreichen anstehenden Schulplanungen im Zusammenhang mit dem Ganztag halten es die Antragsteller*innen für erforderlich deutlich schneller zu handeln, bevor – mangels Kältekonzept – weitere Planungen ohne aktive Kühlung vorgelegt werden und weitere Hitzesommer die Schulen belasten.
Zu a) Die Anforderungen an den Hitzeschutz von Schulen haben sich seit dem Beschluss der Schulbaurichtlinien im Jahr 2022 deutlich verändert. Der damalige Beschluss sieht bereits klimagerechtes und klimaangepasstes Bauen, Vorgaben zum Raumklima, Verschattung sowie Photovoltaikanlagen auf Schuldächern vor.
Die zunehmende Häufigkeit und Dauer von Hitzeperioden macht es jedoch erforderlich, den sommerlichen Wärmeschutz bei Schulbauten weiterzuentwickeln. Hohe Raumtemperaturen beeinträchtigen Konzentration, Gedächtnis und Leistungsfähigkeit und stellen insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch für Lehrkräfte, eine besondere Belastung dar.
Passive Maßnahmen wie Verschattung, geeignete Gebäudeplanung, Begrünung und Nachtauskühlung bleiben dabei ein wichtiger Bestandteil des Hitzeschutzes. Sie reichen jedoch insbesondere bei hoch belasteten innerstädtischen Schulstandorten, bei dicht belegten Räumen oder bei längeren Hitzeperioden nicht in jedem Fall aus.
Deshalb sollte die Schulbaurichtlinie um einen klaren Planungsgrundsatz ergänzt werden: Aktive Kühlung wird von Beginn an mitgedacht und bevorzugt wird die Heizung auch zur Kühlung genutzt (bspw. Wärmepumpe). Wo das nicht möglich ist, kann eine Klimaanlagezusammen mit erneuerbarer Stromerzeugung zum Einsatz kommen. In jedem Fall müssen die technischen und baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, um im Bedarfsfall später eine Kühlung nachrüsten zu können. Damit wird zugleich verhindert, dass die Stadt bei heute geplanten Schulgebäuden später sehr aufwendig nachrüsten muss. Die notwendigen technischen Voraussetzungen für eine Kühlung müssen deshalb bereits in der Planung berücksichtigt werden.
Zu b) Nach dem vergangenen Sommer ist deutlich geworden, dass es auch kurzfristige Lösungen braucht im Umgang mit sehr hohen Temperaturen. So stellt das Land Hessen 10 Millionen Euro bereit für Kühlgeräte für Kitas und Pflegeheime. Analog dazu sollte auch die Stadt als Schulträger aktiv werden. Denkbar wäre beispielsweise ein Betrag pro Klasse, den die Schulen frei einsetzen können für Ventilatoren, Sonnenschirme oder auch mobile Kühlgeräte in besonders belasteten Räumen.
Zur Dringlichkeit: Da die Antworten der Verwaltung am 14.9.26 zugegangen sind, aber zahlreiche Schulplanungen im Zusammenhang mit dem Ganztagsausbau anstehen, erfolgt die Einbringung dringlich.
Auch die Berücksichtigung von Mitteln in der Haushaltsplanung 2027 führt zur Dringlichkeit.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
