Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0100Ausgegeben am 28.09.2026
Eing. Dat. 24.09.2026
GEO Grüner Eigenbetrieb Offenbach
hier: Wahl der Mitglieder und deren Stellvertretung für die Betriebskommission
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-263 (Dez. I, Amt 10.1) vom 23.09.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „GEO Grüner Eigenbetrieb Offenbach“
acht Stadtverordnete zu Mitgliedern sowie acht Stellvertretungen
und
zwei wirtschaftlich besonders erfahrene Personen sowie zwei Stellvertretungen
für die Berufung in die Betriebskommission des „GEO Grüner Eigenbetrieb Offenbach“ wählt.
Die gewählten Mitglieder und deren Stellvertretung werden nach der Wahl in der Stadtverordnetenversammlung durch den Magistrat berufen
Begründung:
Gemäß § 6 der Betriebssatzung gehören der Betriebskommission unter anderem an:
Acht Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, die von ihr für die Dauer ihrer Wahlperiode aus ihrer Mitte zu wählen sind.
Zwei wirtschaftlich besonders erfahrene Personen, die von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer ihrer Wahlperiode zu wählen sind.
Für alle von der Stadtverordnetenversammlung gewählten Mitglied der Betriebskommission wird die gleiche Zahl von Vertretern / Vertreterinnen gewählt.
Gewählt werden die Stadtverordneten und ihre Stellvertreterinnen / Stellvertreter von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, die besonders erfahrenen Personen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.
Das geltende Eigenbetriebsgesetz schreibt nicht vor, dass für jedes Mitglied der Betriebskommission ein „persönlicher“ Stellvertreter zu wählen ist. Der Vertretungskörperschaft steht es damit frei, Mitglieder und Stellvertreter in getrennten Listen zu wählen. Somit wäre bei Ausscheiden eines Mitgliedes oder stellvertretenden Mitglieds ein problemloses Nachrücken möglich.
Nach dem Vollzug der im Tenor genannten Wahlen erfolgt die Berufung der gesamten Betriebskommission durch den Magistrat.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
