Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0103Ausgegeben am 28.09.2026
Eing. Dat. 24.09.2026
Betriebskommission Eigenbetrieb Stadt Offenbach a. M. (ESO) – Kommunale Dienstleistungen
hier: Wahl der Mitglieder und deren Stellvertretung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-266 (Dez. I, Amt 10.1) vom 23.09.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung
6 Stadtverordnete zu Mitgliedern sowie 6 Stellvertretungen
und
3 wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen zu Mitgliedern sowie 3 Stellvertretungen
in die Betriebskommission des Eigenbetriebs Stadt Offenbach (ESO) – Kommunale Dienstleistungen - wählt.
Die gewählten Mitglieder und deren Stellvertretung werden nach der Wahl in der Stadtverordnetenversammlung durch den Magistrat berufen.
Begründung:
Gemäß § 6 der Betriebssatzung gehören der Betriebskommission u. a. sechs Stadtverordnete und drei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen an. Für die Mitglieder der Betriebskommission sind Vertreter zu benennen.
Das geltende Eigenbetriebsgesetz schreibt nicht vor, dass für jedes Mitglied der Betriebskommission ein „persönlicher“ Stellvertreter zu wählen ist. Der Vertretungskörperschaft steht es damit frei, Mitglieder und Stellvertreter in getrennten Listen zu wählen. Somit wäre bei Ausscheiden eines Mitgliedes oder stellvertretenden Mitglieds ein problemloses Nachrücken möglich.
Die Stadtverordneten und ihre Stellvertretungen werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt; die besonders erfahrenen Personen und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 6 Abs. 3 EigBGes).
Die Vertretung des Personalrates wird auf dessen Vorschlag gewählt. Diesbezüglich wird eine separate Vorlage eingebracht.
Die Berufung der gewählten Mitglieder und deren Stellvertretungen erfolgt durch den Magistrat, nach der Wahl in der Stadtverordnetenversammlung.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
