Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0103Ausgegeben am 28.09.2026

Eing. Dat. 24.09.2026

 

 

Betriebskommission Eigenbetrieb Stadt Offenbach a. M. (ESO) – Kommunale Dienstleistungen

hier: Wahl der Mitglieder und deren Stellvertretung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-266 (Dez. I, Amt 10.1) vom 23.09.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung

 

6 Stadtverordnete zu Mitgliedern sowie 6 Stellvertretungen

 

und

 

3 wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen zu Mitgliedern sowie 3 Stellvertretungen

 

in die Betriebskommission des Eigenbetriebs Stadt Offenbach (ESO) – Kommunale Dienstleistungen - wählt.

 

Die gewählten Mitglieder und deren Stellvertretung werden nach der Wahl in der Stadtverordnetenversammlung durch den Magistrat berufen.

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 6 der Betriebssatzung gehören der Betriebskommission u. a. sechs Stadtverordnete und drei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen an. Für die Mitglieder der Betriebskommission sind Vertreter zu benennen.

 

Das geltende Eigenbetriebsgesetz schreibt nicht vor, dass für jedes Mitglied der Betriebskommission ein „persönlicher“ Stellvertreter zu wählen ist. Der Vertretungskörperschaft steht es damit frei, Mitglieder und Stellvertreter in getrennten Listen zu wählen. Somit wäre bei Ausscheiden eines Mitgliedes oder stellvertretenden Mitglieds ein problemloses Nachrücken möglich.

 

Die Stadtverordneten und ihre Stellvertretungen werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt; die besonders erfahrenen Personen und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 6 Abs. 3 EigBGes).

 

Die Vertretung des Personalrates wird auf dessen Vorschlag gewählt. Diesbezüglich wird eine separate Vorlage eingebracht.

 

Die Berufung der gewählten Mitglieder und deren Stellvertretungen erfolgt durch den Magistrat, nach der Wahl in der Stadtverordnetenversammlung.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.