Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0104Ausgegeben am 28.09.2026
Eing. Dat. 24.09.2026
Betriebskommission MainArbeit, Kommunales Jobcenter Offenbach
hier: Wahl der Mitglieder und deren Stellvertretung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-267 (Dez. I, Amt 10.1) vom 23.09.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 5 der Betriebssatzung „MainArbeit, Kommunales Jobcenter Offenbach“
1. 5 Stadtverordnete zu Mitgliedern sowie 5 Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
2. 5 weitere auf dem Gebiet der Arbeitsförderung besonders erfahrene Personen und deren 5 Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
in die Betriebskommission des Eigenbetriebs MainArbeit, Kommunales Jobcenter Offenbach wählt.
Die gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden nach der Wahl in der Stadtverordnetenversammlung durch den Magistrat berufen.
Begründung:
Gemäß § 5 der Betriebssatzung gehören der Betriebskommission fünf Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung an, die von ihr für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte gewählt werden; kraft Amtes der Oberbürgermeister oder - in seiner Vertretung - ein von ihm bestimmtes Mitglied des Magistrats, sowie zwei weitere Mitglieder des Magistrats; darunter muss der für das Finanzwesen zuständige Beigeordnete sein; zwei Mitglieder des Personalrats des Eigenbetriebs, die auf dessen Vorschlag von der Stadtverordnetenver-sammlung für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt werden und fünf weitere auf dem Gebiet der Arbeitsförderung besonders erfahrene Personen, die von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt werden.
Für jedes Mitglied der Betriebskommission wird ein Vertreter bestellt. Die Vertreter sind nach den Vorschriften zu wählen oder zu berufen, die für die Wahl oder die Berufung der Mitglieder der Betriebskommission gelten.
Das geltende Eigenbetriebsgesetz schreibt nicht vor, dass für jedes Mitglied der Betriebskommission ein „persönlicher“ Stellvertreter zu wählen ist. Der Vertretungskörperschaft steht es damit frei, Mitglieder und Stellvertreter in getrennten Listen zu wählen. Somit wäre bei Ausscheiden eines Mitgliedes oder stellvertretenden Mitglieds ein problemloses Nachrücken möglich.
Gewählt werden die Stadtverordneten und ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, die besonders erfahrenen Personen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.
Die Vertretung des Personalrates wird in einer separaten Vorlage gewählt.
Nach dem Vollzug der im Tenor genannten Wahlen erfolgt die Berufung der gesamten Betriebskommission durch den Magistrat.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
