Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0106Ausgegeben am 28.09.2026

Eing. Dat. 24.09.2026

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

hier: Änderung der Abfallgebührensatzung (AbfGS)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-275 (Dez. III, ESO) vom 23.09.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die als Anlage 1 beigefügte 4. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen. Der Kalkulationszeitraum für die Gebühren beträgt 2 Jahre.

 

 

Begründung:

 

Das Satzungsrecht der Stadt Offenbach am Main ist fortlaufend an die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten anzupassen.

 

Die Gebührensätze für die Jahre 2027 bis 2028 wurden neu kalkuliert und entsprechend aktualisiert. Hierbei können die Einheitsgebühren für alle Anschlußpflichtigen bei Rest- und Bioabfall aufgrund von Erstattungen der RMA trotz hohen Anstiegs der Verwertungskosten gesenkt werden.

Anlagen:

1.    Vierte Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung (AbfGS)

2.    Synopse zur Vierten Änderungssatzung der AbfGS

3.    Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.