Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0107Ausgegeben am 28.09.2026
Eing. Dat. 24.09.2026
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-276 (Dez. III, ESO) vom 23.09.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main, 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung wird beschlossen. Der Kalkulationszeitraum für die Gebühren beträgt zwei Jahre.
2. Die als Anlage 3 beigefügte Änderung des Straßenverzeichnisses zu § 3 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.
Begründung:
Das Satzungsrecht der Stadt Offenbach am Main ist ständig auf aktuellem Stand zu halten. Neben den nach den Vorschriften des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) regelmäßig zu aktualisierenden Gebührenkalkulationen zählt auch das übrige Satzungsrecht dazu.
Zur Gebührenanpassung:
Die Gebührensätze für die Jahre 2027 bis 2028 wurden neu kalkuliert und in
§ 4 Abs. 1 entsprechend aktualisiert.
Im Rahmen der Kalkulation ist die allgemeine Preissteigerung infolge von Inflation und Tariferhöhung, die Abschreibungen in Folge des Projekts „Elektrifizierung Betriebsgelände Daimlerstr“, sowie die Steigerung der Verwertungskosten durch höhere Treibstoffkosten und CO2-Preise, berücksichtigt.
Neben den Preissteigerungen sind zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit einbezogen, die sich aus erhöhten Bedarfen ergeben und der Reduzierung der Bürgerbeschwerden und -reklamationen dienen.
Zum Straßenverzeichnis:
Das Straßenverzeichnis wurde entsprechend der Reinigungsbedürftigkeit aktualisiert.
Dies betrifft folgende Straßenabschnitte:
1. Ellenbogengasse von Bahnhofstraße bis Ludwigstraße, Wiederaufnahme
Es wird für die Ellenbogengasse von Bahnhofstraße bis Ludwigstraße die Reinigungsklasse 1 vorgeschlagen. Bei der Ellenbogengasse handelt sich um eine reine Wohnstraße, die mit vorheriger Satzungsänderung aus dem Straßenverzeichnis genommen wurde. Diese Herausnahme aus der städtischen Reinigung führte zu Reklamationen, die Anliegerreinigung wurde trotz Eigentümerinformationen nicht ausreichend durchgeführt. Daher wird empfohlen, die Ellenbogengasse wieder in die Reinigung nach Satzung zu nehmen.
2. Kaiserleistraße von Goethering bis Strahlenbergerstraße mit Durchgang zum Herrnrainweg, Einstufung
Die Einstufung der Reinigungsklasse für die Kaiserleistraße im Straßenabschnitt von Goethering bis Strahlenbergerstraße mit Durchgang zum Herrnrainweg möge von nur Fahrbahnreinigung in die Reinigungsklasse 1 geändert werden, da sich die ausschließliche Fahrbahnreinigung als nicht ausreichend erwiesen hat.
3. Mainstraße von Kaiserstraße bis Offenbacher Straße, Straßenabschnittsdefinition und Einstufung
Die Straßenabschnittsdefinition sowie die Einstufung in die Reinigungsklasse 3 der Mainstraße von Kaiserstraße bis zur Offenbacher Straße mögen wegen straßenabschnittsspezifischer Reinigungsbedürftigkeit angepasst werden. Als neue Straßenabschnittsdefinitionen und dazugehörigen Reinigungsklassen möge von Kaiserstraße bis Friedhofstraße die Reinigungsklasse 3 beibehalten bleiben und von Friedhofstraße bis Offenbacher Straße die Reinigungsklasse 1 festgesetzt werden.
Anlagen:
1. Vierte Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung
2. Synopse zur 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung
3. Änderung Straßenverzeichnisses, 3. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung
4. Synopse zur Änderung des Straßenverzeichnisses, 3. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung
5. Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
