Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 07.10.2026


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0108Ausgegeben am 28.09.2026

Eing. Dat. 24.09.2026

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

hier: Änderung der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-277 (Dez. III, ESO) vom 23.09.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die als Anlage 1 beigefügte 3. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung wird beschlossen. Der Kalkulationszeitraum für die Gebühren beträgt zwei Jahre.

 

 

Begründung:

 

Das Satzungsrecht der Stadt Offenbach am Main ist ständig auf aktuellem Stand zu halten. Neben den nach den Vorschriften des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) regelmäßig zu aktualisierenden Gebührenkalkulationen zählt auch das übrige Satzungsrecht dazu.

 

Die Gebührensätze für die Jahre 2027 und 2028 wurden neu kalkuliert. Aufgrund von Kostensteigerungen insbesondere bei Abschreibungen, kalkulatorischen Zinsen sowie dem Rahmendienstleistungsvertrag und den Auswirkungen der Sanierung der Trauerhalle auf dem neuen Friedhof, sind die Friedhofsgebühren anzupassen.

Anlagen:

1.      3. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung

2.      Synopse zur 3. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung

3.      Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.