Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 07.10.2026
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0108Ausgegeben am 28.09.2026
Eing. Dat. 24.09.2026
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Änderung der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-277 (Dez. III, ESO) vom 23.09.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die als Anlage 1 beigefügte 3. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung wird beschlossen. Der Kalkulationszeitraum für die Gebühren beträgt zwei Jahre.
Begründung:
Das Satzungsrecht der Stadt Offenbach am Main ist ständig auf aktuellem Stand zu halten. Neben den nach den Vorschriften des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) regelmäßig zu aktualisierenden Gebührenkalkulationen zählt auch das übrige Satzungsrecht dazu.
Die Gebührensätze für die Jahre 2027 und 2028 wurden neu kalkuliert. Aufgrund von Kostensteigerungen insbesondere bei Abschreibungen, kalkulatorischen Zinsen sowie dem Rahmendienstleistungsvertrag und den Auswirkungen der Sanierung der Trauerhalle auf dem neuen Friedhof, sind die Friedhofsgebühren anzupassen.
Anlagen:
1. 3. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung
2. Synopse zur 3. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung
3. Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
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