Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0109Ausgegeben am 28.09.2026
Eing. Dat. 24.09.2026
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
Zweite Änderungssatzung zur Entwässerungsgebühren- und kostenerstattungssatzung (EWGS) der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-278 (Dez. III, ESO) vom 23.09.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die als Anlage 1 beigefügte 2. Änderung der Entwässerungsgebühren- und kostenerstattungssatzung (EWGS) der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen. Der Kalkulationszeitraum für die Gebühren beträgt 2 Jahre.
Begründung:
Das Satzungsrecht der Stadt Offenbach am Main ist ständig auf aktuellem Stand zu halten. Neben den nach den Vorschriften des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) regelmäßig zu aktualisierenden Gebührenkalkulationen zählt auch das übrige Satzungsrecht dazu.
Die Gebührensätze für die Jahre 2027 und 2028 wurden neu kalkuliert. Aufgrund von Kostensteigerungen insbesondere bei der Abwasserreinigung (Klärwerk Frankfurt), Abschreibungen, kalkulatorischen Zinsen sowie dem Rahmendienstleistungsvertrag sind die Entwässerungsgebühren anzupassen.
Anlagen:
1. Zweite Änderungssatzung der Entwässerungsgebührensatzung
2. Synopse zur 2. Änderungssatzung der Entwässerungsgebührensatzung
3. Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
