Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0109Ausgegeben am 28.09.2026

Eing. Dat. 24.09.2026

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

Zweite Änderungssatzung zur Entwässerungsgebühren- und kostenerstattungssatzung (EWGS) der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-278 (Dez. III, ESO) vom 23.09.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die als Anlage 1 beigefügte 2. Änderung der Entwässerungsgebühren- und kostenerstattungssatzung (EWGS) der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen. Der Kalkulationszeitraum für die Gebühren beträgt 2 Jahre.

 

 

Begründung:

 

Das Satzungsrecht der Stadt Offenbach am Main ist ständig auf aktuellem Stand zu halten. Neben den nach den Vorschriften des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) regelmäßig zu aktualisierenden Gebührenkalkulationen zählt auch das übrige Satzungsrecht dazu.

 

Die Gebührensätze für die Jahre 2027 und 2028 wurden neu kalkuliert. Aufgrund von Kostensteigerungen insbesondere bei der Abwasserreinigung (Klärwerk Frankfurt), Abschreibungen, kalkulatorischen Zinsen sowie dem Rahmendienstleistungsvertrag sind die Entwässerungsgebühren anzupassen.

Anlagen:

1.    Zweite Änderungssatzung der Entwässerungsgebührensatzung

2.    Synopse zur 2. Änderungssatzung der Entwässerungsgebührensatzung

3.    Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.