Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0110Ausgegeben am 28.09.2026
Eing. Dat. 24.09.2026
hier: Kommunale Selbstverpflichtung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie Beschluss des strategischen Umsetzungskonzepts für die Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-279 (Dez. IV, Amt 18) vom 23.09.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1.
Die Stadt Offenbach am Main geht eine kommunale Selbstverpflichtung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ein.
2.
Das von der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention der Stadt Offenbach am Main erarbeitete und in der Anlage beigefügte Strategiepapier (IK-Strategiepapier) wird als verbindliches, zugleich fortschreibbares und anpassungsfähiges Arbeitsinstrument („Werkzeugkoffer“) zur kommunalen Umsetzung der Istanbul-Konvention beschlossen.
3.
Der Magistrat wird beauftragt, die im strategischen Umsetzungskonzept enthaltenen Maßnahmen schrittweise umzusetzen sowie die hierfür erforderlichen organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen im Rahmen der Haushaltsplanung zu prüfen und bereitzustellen.
Begründung:
Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Die kommunale Ebene nimmt hierbei eine zentrale Rolle ein, da Schutz-, Unterstützungs- und Präventionsstrukturen vor Ort wirksam umgesetzt werden.
Die Stadt Offenbach am Main hat in den vergangenen Jahren einen strukturierten kommunalen Umsetzungsprozess zur Istanbul-Konvention aufgebaut und bereits zentrale Grundlagenbeschlüsse gefasst. Dazu gehören insbesondere die Durchführung einer kommunalen Bestands- und Bedarfsanalyse, die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie die Gründung eines Beirats zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, der den Prozess fachlich begleitet und die relevante Akteurslandschaft einbindet.
Auf dieser Grundlage wurde ein umfassender Beteiligungs- und Entwicklungsprozess unter Einbezug der zuständigen Fachbereiche, des Beirats sowie des Arbeitskreises gegen häusliche und sexualisierte Gewalt durchgeführt.
Das vorliegende strategische Umsetzungskonzept konkretisiert die Anforderungen der Istanbul-Konvention für die Stadt Offenbach am Main und bildet einen praxisorientierten, zugleich fortschreibbaren Handlungsrahmen. Es fungiert als flexibler „Werkzeugkoffer“ für die kommunale Umsetzung, der kontinuierlich weiterentwickelt und an neue Bedarfe angepasst werden kann.
Mit der kommunalen Selbstverpflichtung wird ein verbindlicher politischer Rahmen zur Prävention, Bekämpfung und Beseitigung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt geschaffen, der die Umsetzung der Istanbul-Konvention als dauerhafte kommunale ressortübergreifende Querschnittsaufgabe strukturell verankert und für einen ersten Umsetzungszeitraum von drei Jahren systematisch operationalisiert.
Zur Sicherstellung einer wirksamen Umsetzung sind eine kontinuierliche Koordination durch die Koordinierungsstelle sowie die Bereitstellung der erforderlichen organisatorischen, personellen und finanziellen Ressourcen erforderlich.
Anlage:
Strategiepapier zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
