Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 24. September 2026
TOP 9
Katzenschutzverordnung
Antrag Stadtverordnete Dr. Annette Schaper-Herget (Ofa) vom 12.08.2026,
2026-31/DS-I(A)0080
Änderungsantrag Stadtverordnete Dr. Annette Schaper-Herget (Ofa) vom 24.09.2026, 2026-31/DS-I(A)0080/1
Beschlusslage:
2026-31/DS-I(A)0080/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Antrag wird folgendermaßen geändert:
Der Magistrat wird beauftragt, einen Entwurf für eine Katzenschutzverordnung zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Er möge auch prüfen und berichten, aus welchen Haushaltsmitteln soziale Härten, die daraus entstehen können, abgefedert werden können.
Beschlusslage:
2026-31/DS-I(A)0080
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
1. Der Magistrat wird beauftragt, eine Katzenschutzverordnung für das Gebiet der Stadt Offenbach am Main zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Die Katzenschutzverordnung soll insbesondere folgende Regelungen enthalten:
· Für Katzen, denen Zugang zum Freien gewährt wird, wird eine Kastrations- bzw. Sterilisationspflicht eingeführt.
· Freigängerkatzen müssen dauerhaft und eindeutig gekennzeichnet sein, insbesondere durch einen Mikrochip.
· Freigängerkatzen müssen in einem geeigneten Haustierregister registriert werden. Die Registrierung muss die eindeutige Zuordnung der Katze zu ihrer Halterin bzw. ihrem Halter ermöglichen.
· Die Halterinnen und Halter sind verpflichtet, die Kennzeichnung und Registrierung ihrer Katzen auf Verlangen gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen.
3. Bei der Ausarbeitung der Katzenschutzverordnung sind die einschlägigen rechtlichen Vorgaben sowie die Handreichung für Kommunen und das Muster für kommunale Katzenschutzverordnungen des Landes Hessen zu berücksichtigen.
4. Bei der Erarbeitung der Verordnung soll der Magistrat den Tierschutzverein Offenbach e. V., das zuständige Veterinäramt sowie weitere fachlich geeignete Stellen einbeziehen.
Offenbach a. M., den 01.10.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
