Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. September 2026

 

 

 

 

 

TOP 10

Leerstand eindämmen – Leerstandssatzung für Offenbach erlassen
Antrag B´90/Die Grünen und Die Linke & Tierschutzpartei vom 10.09.2026,
2026-31/DS-I(A)0096

Änderungsantrag FDP vom 23.09.2026, 2026-31/DS-I(A)0096/1

Änderungsantrag SPD, CDU und B´90/Die Grünen vom 23.09.2026,

2026-31/DS-I(A)0096/2

 

 

Beschlusslage:

2026-31/DS-I(A)0096/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt, auf Grundlage des am 13. November 2025 vom Hessischen Landtag beschlossenen „Gesetzes gegen den spekulativen Leerstand von Wohnraum“ (Leerstandsgesetz – LeerstG HE) eine Leerstandssatzung für das Stadtgebiet Offenbach zu erarbeiten, die spekulativen Leerstand wirksam verhindert und gleichzeitig die schutzwürdigen Rechte privater Immobilieneigentümer wahrt.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2026-31/DS-I(A)0096/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Offenbach steht für Bauen statt Verwalten – für mehr Wohnungen statt neuer Bürokratie.

 

Der Magistrat wird daher beauftragt,

 

1.     auf die Erarbeitung einer Leerstandssatzung für die Stadt Offenbach zu verzichten;

 

2.     seine Aktivitäten zur Entspannung des Offenbacher Wohnungsmarktes vorrangig darauf auszurichten, die Voraussetzungen für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums zu verbessern;

 

3.     insbesondere zu prüfen, wie Genehmigungs- und Planungsverfahren für den Wohnungsbau weiter beschleunigt, bestehende Hemmnisse für private Wohnungsbauinvestitionen reduziert und geeignete Flächen schneller einer Wohnbebauung zugeführt werden können;

 

4.     bei städtischen Entscheidungen und Verfahren darauf hinzuwirken, zusätzliche bürokratische Belastungen für Investitionen in den Wohnungsbau möglichst zu vermeiden.

 

 

2026-31/DS-I(A)0096/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt, auf Grundlage des am 13. November 2025 vom Hessischen Landtag beschlossenen „Gesetzes gegen den spekulativen Leerstand von Wohnraum“ (Leerstandsgesetz – LeerstG HE) eine Leerstandssatzung für das Stadtgebiet Offenbach zu erarbeiten, die spekulativen Leerstand wirksam verhindert und gleichzeitig die schutzwürdigen Rechte privater Immobilieneigentümer wahrt.

 

 

2026-31/DS-I(A)0096

 

Durch Annahme der 2026-31/DS-I(A)0096/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2026-31/DS-I(A)0096.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt, auf Grundlage des am 13. November 2025 vom Hessischen Landtag beschlossenen „Gesetzes gegen den spekulativen Leerstand von Wohnraum“ (Leerstandsgesetz – LeerstG HE) eine Leerstandssatzung für das Stadtgebiet Offenbach zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel der Satzung soll sein, dass nutzbarer Wohnraum nicht länger als sechs Monate leerstehen darf.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 01.10.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung