Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 24. September 2026
TOP 12
Expertenrat zur Vermeidung einer Grundsteuererhöhung einsetzen
Antrag FDP vom 27.08.2026, 2026-31/DS-I(A)0084
Änderungsantrag SPD und CDU vom 24.09.2026, 2026-31/DS-I(A)0084/1
Ergänzungsantrag FDP vom 24.09.2026, 2026-31/DS-I(A)0084/2
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. Die Stadt Offenbach bittet den Landesrechnungshof, die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung „Haushaltsstruktur 2026: Großstädte/Auskreisung Hanau" zeitnah nach Erscheinen dem Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss vorzustellen und für Rückfragen zur Verfügung zu stehen.
2. Die Stadt Offenbach nimmt das kostenlose Beratungsangebot des Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit beim Hessischen Rechnungshof (Kommunalberatung) in Anspruch. Im Rahmen dieser Beratung wird der städtische Haushalt auf Basis des zuletzt beschlossenen Haushaltsplans einer weiterführenden und ergänzenden Analyse unterzogen, auf deren Grundlage ergänzende strukturelle Einsparpotenziale identifiziert werden. Die Ergebnisse werden dem Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss vor der Einbringung des Haushalts 2028 vorgestellt.
3. Der Magistrat soll ermitteln und berichten, in welchem Umfang die größten Kostenentwicklungen der Stadt Offenbach auf kommunal beeinflussbare beziehungsweise auf durch Bundes- oder Landesgesetzgebung verursachte, nicht beeinflussbare Bestandteile zurückzuführen sind.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. Die Stadt Offenbach bittet den Landesrechnungshof, die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung „Haushaltsstruktur 2026: Großstädte/Auskreisung Hanau" zeitnah nach Erscheinen dem Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss vorzustellen und für Rückfragen zur Verfügung zu stehen.
2. Die Stadt Offenbach nimmt das kostenlose Beratungsangebot des Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit beim Hessischen Rechnungshof (Kommunalberatung) in Anspruch. Im Rahmen dieser Beratung wird der städtische Haushalt auf Basis des zuletzt beschlossenen Haushaltsplans einer weiterführenden und ergänzenden Analyse unterzogen, auf deren Grundlage ergänzende strukturelle Einsparpotenziale identifiziert werden. Die Ergebnisse werden dem Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss vor der Einbringung des Haushalts 2028 vorgestellt.
3. Der Magistrat soll ermitteln und berichten, in welchem Umfang die größten Kostenentwicklungen der Stadt Offenbach auf kommunal beeinflussbare beziehungsweise auf durch Bundes- oder Landesgesetzgebung verursachte, nicht beeinflussbare Bestandteile zurückzuführen sind.
2026-31/DS-I(A)0084/2
Durch Annahme der 2026-31/DS-I(A)0084/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2026-31/DS-I(A)0084/2.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
Der Magistrat wird beauftragt,
7*. Die Stadt Offenbach bittet den Landesrechnungshof, die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung „Haushaltsstruktur 2026: Großstädte/Auskreisung Hanau" zeitnah nach Erscheinen dem Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss vorzustellen und für Rückfragen zur Verfügung zu stehen.
8*. Die Stadt Offenbach nimmt das kostenlose Beratungsangebot des Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit beim Hessischen Rechnungshof (Kommunalberatung) in Anspruch. Im Rahmen dieser Beratung wird der städtische Haushalt auf Basis des zuletzt beschlossenen Haushaltsplans einer weiterführenden und ergänzenden Analyse unterzogen, auf deren Grundlage ergänzende strukturelle Einsparpotenziale identifiziert werden. Die Ergebnisse werden dem Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss vor der Einbringung des Haushalts 2028 vorgestellt.
9*. Der Magistrat soll ermitteln und berichten, in welchem Umfang die größten Kostenentwicklungen der Stadt Offenbach auf kommunal beeinflussbare beziehungsweise auf durch Bundes- oder Landesgesetzgebung verursachte, nicht beeinflussbare Bestandteile zurückzuführen sind.
* Nummerierung redaktionell geändert
2026-31/DS-I(A)0084
Durch Annahme der 2026-31/DS-I(A)0084/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2026-31/DS-I(A)0084.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
- kurzfristig einen unabhängigen Expertenrat zur Konsolidierung des städtischen Haushalts einzurichten, der Vorschläge zur strukturellen Verbesserung der Haushaltslage und insbesondere zur Vermeidung einer Erhöhung der Grundsteuer erarbeitet;
- für den Expertenrat insbesondere externe Fachleute aus den Bereichen Kommunalfinanzen, Verwaltungsorganisation und Wirtschaft sowie Persönlichkeiten mit Erfahrung in der Konsolidierung öffentlicher Haushalte zur Mitarbeit vorzuschlagen. Die konkrete Zusammensetzung ist dem Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss zur Kenntnis zu geben;
- den Expertenrat mit einer systematischen Überprüfung insbesondere
- der freiwilligen Leistungen,
- der Verwaltungsstrukturen und -abläufe,
- der Personal- und Sachaufwendungen,
- der Standards bei der Erfüllung kommunaler Aufgaben,
- der städtischen Beteiligungen,
- laufender und geplanter Investitionsvorhaben sowie
- möglicher Effizienzgewinne durch Digitalisierung, Kooperationen und organisatorische Veränderungen
zu beauftragen;
- dabei ausdrücklich auch Vorschläge einzubeziehen, die über kurzfristige Einsparungen hinausgehen und dauerhafte strukturelle Entlastungen des städtischen Haushalts ermöglichen;
- dem Expertenrat die für seine Arbeit erforderlichen Haushalts- und Finanzdaten zur Verfügung zu stellen und die Verwaltung sowie die städtischen Beteiligungen zur Mitwirkung aufzufordern;
- erste Ergebnisse und konkrete Konsolidierungsvorschläge so rechtzeitig vorzulegen, dass diese noch in die Beratungen über den kommenden städtischen Haushalt einbezogen werden können.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 01.10.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
