Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. September 2026

 

 

 

 

 

TOP 14

Erweiterung der Goetheschule, Berliner Str. 213 - 215, 63067 Offenbach a. M. „Grundsatz- und Bedarfsbeschluss zur Sicherstellung von Raumkapazitäten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 bis 2029/30 auf Grundlage der Bedarfsberechnung des Stadtschulamts“
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-237 (Dez. II, Amt 60) vom 26.08.2026,
2026-31/DS-I(A)0085

Ergänzungsantrag B´90/Die Grünen vom 15.09.2026, 2026-31/DS-I(A)0085/1

Änderungsantrag B´90/Die Grünen vom 23.09.2026, 2026-31/DS-I(A)0085/1/1

 

 

Beschlusslage:

2026-31/DS-I(A)0085

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Auslage einstimmig wie folgt:

 

1.     Der Erweiterung der Goetheschule, Berliner Straße 213 - 215, 63067 Offenbach am Main, nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 29.660.000,00 € brutto, wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderlichen Finanzmittel werden auf dem Produktkonto 03010100.0951000060 „Erweiterung der Goetheschule (OPG) - projektiert“, Investitionsnummer 0301010900602302, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2027 wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2026 und früher:               5.310.000,00 €

Planansatz 2027:                                          6.300.000,00 €

Planansatz 2028:                                       11.900.000,00 €

Planansatz 2029:                                          6.150.000,00 €

Gesamt                                                        29.660.000,00 €

 

Die Anpassung der Gesamtkosten auf 29.660.000,00 € sowie die erforderlichen Mittelanpassungen erfolgen im Rahmen der Haushaltsplanung 2027.

 

3.     Die Finanzierung in Höhe von 29.660.000,00 € erfolgt aus Kreditmarktmitteln.

 

4.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 3.089.517,53 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgeberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) für zukünftige Jahre um 684.091,53 € p.a.

 

5.     Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 02.11.2020 treuhänderisch übernommen.

 

6.     Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf mit höheren anrechenbaren Kosten für die Erweiterung anzupassen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2026-31/DS-I(A)0085/1/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Punkt 7 des Ergänzungsantrags entfällt. Punkt 8 wird umbenannt in Punkt 7.

 

 

2026-31/DS-I(A)0085/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird nach Punkt 6 wie folgt ergänzt:

 

7. Die Planung der Cafeteria ist im Rahmen der Erweiterung der Goetheschule so anzupassen, dass die Kapazität dem bereits heute absehbaren tatsächlichen Bedarf der Schule entspricht.

 

8. Es ist eine aktive Kühlung für den Neubau einzuplanen, die mit der vorgesehenen PV-Anlage zu betreiben ist.

 

 

2026-31/DS-I(A)0085

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Auslage einstimmig wie folgt:

 

1.     Der Erweiterung der Goetheschule, Berliner Straße 213 - 215, 63067 Offenbach am Main, nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 29.660.000,00 € brutto, wird zugestimmt.

 

2.      Die erforderlichen Finanzmittel werden auf dem Produktkonto 03010100.0951000060 „Erweiterung der Goetheschule (OPG) - projektiert“, Investitionsnummer 0301010900602302, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2027 wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2026 und früher:                             5.310.000,00 €

Planansatz 2027:                                                   6.300.000,00 €

Planansatz 2028:                                                  11.900.000,00 €

Planansatz 2029:                                                   6.150.000,00 €

Gesamt                                                                29.660.000,00 €

 

Die Anpassung der Gesamtkosten auf 29.660.000,00 € sowie die erforderlichen Mittelanpassungen erfolgen im Rahmen der Haushaltsplanung 2027.

 

3.      Die Finanzierung in Höhe von 29.660.000,00 € erfolgt aus Kreditmarktmitteln.

 

4.      Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 3.089.517,53 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgeberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) für zukünftige Jahre um 684.091,53 € p.a.

 

5.      Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 02.11.2020 treuhänderisch übernommen.

 

6.      Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf mit höheren anrechenbaren Kosten für die Erweiterung anzupassen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 01.10.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung