Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. September 2026

 

 

 

 

 

TOP 18

Aufhebung des Erbbaurechts an dem Grundstück Maximilian-Kolbe-Straße 15, 63075 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-248 (Dez. I, Amt 80) vom 09.09.2026,
2026-31/DS-I(A)0089

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.     Die Erbbaurechtsvergabe des Grundstücks Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 371/1 (414 m²), an den in der Anlage genannten Erbbauberechtigten, wurde von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 19.05.2022 (Antrag Magistratsvorlage-Nr. 2022-105 (Dez. I, Amt 80) vom 06.04.2022, 2021-26/DS-I(A)0254) beschlossen.

 

2.     Das Erbbaurecht wurde zur Errichtung eines Wohnhauses bestellt und endet mit Ablauf des 31.12.2120. Es soll mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.

 

3.     Der jährliche Erbbauzins beträgt 4.761,00 EUR (11,50 EUR/m²) und wird bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 01.10.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung