Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 24. September 2026
TOP 19
Belebung des Empfangsgebäudes des Offenbacher Hauptbahnhofs sowie Entwicklung des Busbahnhofs und der Freiflächen des Hauptbahnhofs
hier: Erweiterter Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-254 (Dez. II, Amt 60) vom 09.09.2026,
2026-31/DS-I(A)0090
Ergänzungsantrag B´90/Die Grünen vom 22.09.2026, 2026-31/DS-I(A)0090/1
Beschlusslage:
2026-31/DS-I(A)0090/1, 2026-31/DS-I(A)0090
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Unterzeichnung eines Letter of Intent (LOI) mit der DB InfraGO AG zur Entwicklung des Empfangsgebäudes und Bahnhofsumfelds des Offenbacher Hauptbahnhofs (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Der zukünftigen Entwicklung auf Basis der Ergebnisse des Werkstattverfahrens „Mobilitätshub am Hauptbahnhof“ (Anlage 2) wird zugestimmt. Die beiden prämierten Siegerentwürfe sollen dabei in ihren jeweiligen Stärken die Rahmenbedingungen für die weiteren Planungen zur Neugestaltung bieten.
3. Der Magistrat wird beauftragt, die notwendigen Verhandlungen über den Flächenzugriff mit der Deutschen Bahn als großteiliger Grundstückseigentümerin anzustoßen sowie, sofern notwendig, einen neuen Nutzungsvertrag über den Busbahnhof zu verhandeln und den Beschlussgremien vorzulegen.
4. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Bedingungen auf dem östlichen Abschnitt des Busbahnhofs als erstem Schritt zur Umsetzung der Werkstattergebnisse eine für Fahrräder und PKW kombinierte Quartiersgarage errichtet werden kann. Die Ergebnisse werden den Beschlussgremien zur Entscheidung erneut vorgelegt.
5. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der weiteren Verhandlungen mit der Deutschen Bahn darauf hinzuwirken, dass bereits vor Abschluss der vollständigen Sanierung des Empfangsgebäudes so schnell wie möglich geeignete Flächen für eine zeitlich befristete Zwischennutzung bereitgestellt werden. Dabei sollen insbesondere kulturelle, soziale, gemeinwohlorientierte sowie quartiersbezogene Nutzungen geprüft werden, die zur Belebung des Gebäudes und des Bahnhofsumfelds beitragen können.
6. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der weiteren Verhandlungen mit der Deutschen Bahn darauf hinzuwirken, dass die Sanierung des Empfangsgebäudes abschnittsweise erfolgt, sodass bereits sanierte Gebäudeteile vor Abschluss der Gesamtmaßnahme genutzt werden können.
Die nichtöffentliche Anlage (Letter of Intent) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2026-31/DS-I(A)0090/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Vorlage 2026-31/DS-I(A)0090 wird wie nachstehend hinter Punkt 4. ergänzt mit:
5. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der weiteren Verhandlungen mit der Deutschen Bahn darauf hinzuwirken, dass bereits vor Abschluss der vollständigen Sanierung des Empfangsgebäudes so schnell wie möglich geeignete Flächen für eine zeitlich befristete Zwischennutzung bereitgestellt werden. Dabei sollen insbesondere kulturelle, soziale, gemeinwohlorientierte sowie quartiersbezogene Nutzungen geprüft werden, die zur Belebung des Gebäudes und des Bahnhofsumfelds beitragen können.
6. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der weiteren Verhandlungen mit der Deutschen Bahn darauf hinzuwirken, dass die Sanierung des Empfangsgebäudes abschnittsweise erfolgt, sodass bereits sanierte Gebäudeteile vor Abschluss der Gesamtmaßnahme genutzt werden können.
2026-31/DS-I(A)0090
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Unterzeichnung eines Letter of Intent (LOI) mit der DB InfraGO AG zur Entwicklung des Empfangsgebäudes und Bahnhofsumfelds des Offenbacher Hauptbahnhofs (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Der zukünftigen Entwicklung auf Basis der Ergebnisse des Werkstattverfahrens „Mobilitätshub am Hauptbahnhof“ (Anlage 2) wird zugestimmt. Die beiden prämierten Siegerentwürfe sollen dabei in ihren jeweiligen Stärken die Rahmenbedingungen für die weiteren Planungen zur Neugestaltung bieten.
3. Der Magistrat wird beauftragt, die notwendigen Verhandlungen über den Flächenzugriff mit der Deutschen Bahn als großteiliger Grundstückseigentümerin anzustoßen sowie, sofern notwendig, einen neuen Nutzungsvertrag über den Busbahnhof zu verhandeln und den Beschlussgremien vorzulegen.
4. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Bedingungen auf dem östlichen Abschnitt des Busbahnhofs als erstem Schritt zur Umsetzung der Werkstattergebnisse eine für Fahrräder und PKW kombinierte Quartiersgarage errichtet werden kann. Die Ergebnisse werden den Beschlussgremien zur Entscheidung erneut vorgelegt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 01.10.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
