Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0262Ausgegeben am 25.10.2012

Eing. Dat. 25.10.2012

 

 

 

 

Änderung des Regionalplans Südhessen 2010/Regionalen Flächennutzungsplans für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main im Bereich
„Bieber Seligenstädter Straße/Waldhof“

hier: Antrag auf Einleitung des Änderungsverfahrens

Antrag Magistratsvorlage Nr. 382/12 (Dez. I, Amt 60) vom 24.10.2012

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der Regionale Flächennutzungsplan soll im Bereich der „Weißfläche“ Nr. 13 „Bieber-Seligenstädter Straße/Waldhof“ in „gemischte Bauflächen-Bestand“ und „ökologisch bedeutsame Flächennutzung – Vorranggebiet Regionaler Grünzug und Vorranggebiet Natur und Landschaft“ geändert werden.

 

Die räumliche Begrenzung des Änderungsbereiches mit den geplanten Änderungen ist im beigefügten Lageplan dargestellt (Abb. 4, Anlage).

 

Der Magistrat wird beauftragt, das Änderungsverfahren beim Regionalverband Frankfurt Rhein-Main zu beantragen.

 

 

Begründung:

 

Mit Veröffentlichung im Staatsanzeiger am 17.10.2011 wurde der Regionalplan Südhessen 2010 (RPS)/Regionale Flächennutzungsplan für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main (RegFNP) wirksam.

 

Der Genehmigungsbescheid des Planwerkes hatte zuvor einzelne Flächen, die nach der Offenlage im Jahr 2009 aufgrund eingegangener Stellungnahmen nochmalige Änderungen und eine erneute Offenlage erforderlich gemacht hätten, aus der Genehmigung ausgenommen. Diese Flächen sind im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan als „Weißflächen“ gekennzeichnet (Abb. 1, Anlage) und beinhalten damit derzeit keinerlei Zielaussagen. Die kommunalen Planungsziele für diese „Weißflächen“ sind mittels förmlichem Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan nachzuführen.

 

Auf Grundlage des Beschlusses vom 26.11.2009 über die Stellungnahme der Stadt Offenbach zum Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplans hatte die Stadt angeregt, die Flächen an der Seligenstädter Straße und angrenzende Flächen, die im Planentwurf als „Wohnbaufläche, geplant“ dargestellt und ortsüblich als „Bieber Waldhof II“ bezeichnet worden waren (Abb. 2, Anlage), aufgrund ihrer ökologischen Bedeutsamkeit als „ökologisch bedeutsame Flächennutzung – Vorranggebiet Regionaler Grünzug und Vorranggebiet Natur und Landschaft“ darzustellen. Dem sind Regierungspräsidium und Regionalverband im weiteren Verfahren gefolgt. Aus den o.g. Gründen wurde bei der Genehmigung des RPS/RegFNP die Fläche als „Weißfläche“ ausgeklammert.

 

Diese Beschlusslage der Stadt Offenbach am Main wurde zwischenzeitlich auch bei der Stellungnahme der Stadt Offenbach zur Novelle des Landschaftsschutzgebietes „Stadt Offenbach am Main“ berücksichtigt, die vom Magistrat am 28.09.2011 beschlossen und dem Regierungspräsidium Darmstadt vorgelegt wurde. Die Obere Naturschutzbehörde beabsichtigt, auf Grundlage einer nunmehr parzellenscharfen Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes dessen Novellierung und will dabei den Bereich der „ökologisch bedeutsamen Flächennutzung“ im Bereich „Bieber – Seligenstädter Straße/Waldhof“ in das Landschaftsschutzgebiet integrieren (Abb. 3, Anlage).

 

Bei diesem Beschluss wurde berücksichtigt, dass eine Bautiefe entlang der
Seligenstädter Straße gemäß § 34 BauGB heute planungsrechtlich als „im Zusammenhang bebauter Ortsteil“ einzustufen ist, so dass hier für die vorhandenen Baulücken Baurecht vorliegt. Weiter muss in diesem Bereich die verkehrliche Anbindung des geplanten Baugebietes „Bieber Waldhof II“ (jetzt in verkleinerter Fläche) erfolgen. Diese Detailgenauigkeit war bei der Beschlussfassung der Stadt Offenbach über die Stellungnahme zum RegFNP-Entwurf im Jahr 2009, die zur Weißfächen-Darstellung im wirksamen RegFNP führte, noch außer Betracht geblieben. Diese Flächen sollen im Regionalen Flächennutzungsplan klarstellend als „gemischte Bauflächen – Bestand“ dargestellt werden. Insgesamt ergibt sich aus den Änderungswünschen der Stadt Offenbach für den Bereich „Bieber – Seligenstädter Straße/Waldhof“ nunmehr ff. Darstellung nach Abb. 4, Anlage.

 

Mit der Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans im Bereich der Weißfläche im Bereich „Bieber, Seligenstädter Straße/Waldhof“ wird der Beschluss der Stadt Offenbach vom 26.11.2009 vollzogen und planerisch konkretisiert.

Anlage:

Lagepläne zur RegFNP-Änderung der Stadt Offenbach für den Bereich

„Bieber – Seligenstädter Straße/Waldhof“

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro