Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0264Ausgegeben am 25.10.2012

Eing. Dat. 25.10.2012

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 638
- Stadteingang Mathildenviertel / Mühlheimer Straße und Friedhofstraße -

Billigung des Bebauungsplanentwurfes

Antrag Magistratsvorlage Nr. 387/12 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 24.10.2012

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 638 (Anlagen 1 und 2) für den Bereich der Konversionsflächen nördlich der Mühlheimer Straße und südlich der Mühlheimer Straße zwischen Arthur-Zitscher-Straße, Friedhofstraße und Mathildenstraße sowie die dazugehörige Begründung (Anlage 3), beide in der Fassung vom 15.10.2012, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

 

Begründung:

 

Bei dem Gebiet, für das der Bebauungsplan Nr. 638 aufgestellt werden soll, handelt es sich um eine ca. 1,2 ha große zusammenhängende Frei- und Brachfläche zwischen dem Mathildenviertel und dem Clariantgelände. Aufgrund der Lage am Rand des Mathildenviertels, dem Potential für Wohnbebauung und der weiteren Sicherung und Steuerung einer quartiersbezogenen Nahversorgung ist es notwendig, planerisch und städtebaulich ordnend auf die Entwicklung des derzeit nach § 34 BauGB zu beurteilenden Geländes Einfluss zu nehmen.

 

Durch entsprechende Festsetzungen wird eine städtebauliche Eingangssituation für das Mathildenviertel und die Innenstadt Offenbach a.M. durch zwei markante Kopfbauten an der Mühlheimer Straße und klare Raumkanten definiert. Entlang der Mathildenstraße und Friedhofstraße sieht der Bebauungsplan Allgemeine Wohngebiete vor. Die Baugrundstücke entlang der Mühlheimer Straße werden als Mischgebiet festgesetzt, die Bestandsbebauung (Mathildenstraße 60) wird durch den bestehenden Schreinereibetrieb, der im Bestand gesichert wird und für den Entwicklungsmöglichkeiten offengehalten werden, geprägt. Der Bebauungsplan Nr. 638 dient außerdem der Steuerung weiterer Ansiedlung von Lebensmitteleinzelhandelsbetrieben innerhalb des festgesetzten Geltungsbereiches. Nach der Errichtung eines neuen Lebensmitteldiscounters auf dem Grundstück Arthur-Zitscher-Straße 1 und dem planungsrechtlich gesicherten Standort für Lebensmitteleinzelhandel im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 620 „Mathildenplatz / Gerberstraße“ würde weitere Ansiedlung von derartigen Betrieben zu einem Verdrängungseffekt führen und damit die fußläufige Grundversorgung in den angrenzenden Stadtbereichen beeinträchtigen. Der Bebauungsplan enthält daher Festsetzungen zur Beschränkung zulässiger Einzelhandelsbetriebe über den Bestand hinaus, lässt aber die unmittelbare Versorgung des Gebietes mit Waren des täglichen Bedarfs zu. Weitere Erläuterungen zum Planinhalt können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 3) entnommen werden.

 

Dieser Bebauungsplan ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung einzuordnen, es handelt sich um eine Wiedernutzbarmachung von Flächen. Die durch den Bebauungsplan zulässige Grundfläche gemäß § 19 (2) BauGB liegt mit ca. 12.905,4 m² unterhalb des Grenzwertes von 20.000 m² (§ 13 a (1) Nr. 1 BauGB), so dass die Voraussetzungen zur Durchführung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB gegeben sind. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Aufstellungsverfahrens.

 

Im Zeitraum vom 27.12.2011 - 17.01.2012 hatte die Öffentlichkeit beim Amt für Stadtplanung und Baumanagement Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und zur Äußerung. Das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität wurde mit Schreiben vom 18.09.2012 über die Planungen informiert; die zu berücksichtigenden Themenbereiche wurden abgestimmt.

 

Mit dem Billigungsbeschluss beginnt die förmliche Beteiligungsphase. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

Anlagen:

 

1)    Bebauungsplan - Planzeichnung

2)    Bebauungsplan – Textliche Festsetzungen

3)    Begründung/ Bebauungsvorschläge

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt die Schalltechnische Untersuchung mit Anhang, die Einzelhandelsuntersuchung, das Verkehrsgutachten, das Umwelttechnische Gutachten und die Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 638 aus.