Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0316Ausgegeben am 29.01.2013

Eing. Dat. 24.01.2013

 

 

Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach

Wirtschaftsplan 2013 (Pb 05)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 037/13 (Dez. III, Amt 58) vom 23.01.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.      Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach für das Geschäftsjahr 2013, der im

 

1.1    Erfolgsplan
bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 123.241 und den Erträgen in Höhe von
T€ 123.241 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis abschließt und im

 

1.2    Vermögensplan
keine Einnahmen und Ausgaben vorsieht

 

1.3    Verpflichtungsermächtigungen werden nicht benötigt

 

1.4    Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz und der

 

1.5    Finanzplanung

wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

 

2.      Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2013 zur rechtzeitigen Tätigung der Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf T€ 7.000 festgesetzt.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach hat mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 als besondere Einrichtung gem. § 6a Abs. 5 SGB II den Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach errichtet. Die Stadt nimmt in diesem Eigenbetrieb alle ihr obliegenden Aufgaben als kommunaler Träger des SGB II wahr.

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBI.I S.218); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach, wird der Wirtschaftsplan 2013 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Der für das zweite Haushaltsjahr des Eigenbetriebs zu erstellende Wirtschaftsplan enthält bis auf die Leistungen gem. § 16a SGB II alle Ausgaben für Unterhaltsleistungen, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Leistungen zur Eingliederung in Erwerbsarbeit sowie für Verwaltungsaufwendungen. Rund 51 Prozent der Ausgaben für Unterhaltsleistungen sowie für Bildung und Teilhabe in Höhe von insgesamt 98,4 Mio Euro entfallen auf Leistungen in Trägerschaft des Bundes, rund 49 Prozent auf Leistungen in Trägerschaft der Kommune. Die Leistungen zur Eingliederung in Erwerbsarbeit in Höhe von rund 8,5 Mio Euro fallen in die Trägerschaft des Bundes. Die Aufwendungen für Verwaltung und vom Jobcenter erbrachte Beratungs- und Arbeitsmarktdienstleistungen in Höhe von rund 15,2 Mio Euro werden vom Bund mit 84,8 und von der Kommune mit 15,2 Prozent finanziert.

 

Die Erträge setzen sich aus rd. 50,3 Mio Euro Erstattungen von der Stadt Offenbach für kommunale Leistungen und rd. 72,9 Mio Euro Erstattungen vom Bund für Leistungen in dessen Trägerschaft zusammen. Von der Stadt Offenbach fließen rd. 41 Prozent der entsprechenden Erträge zu, vom Bund rd. 59 Prozent. Von den Aufwendungen der Stadt Offenbach für Kosten der Unterkunft und Heizung werden dieser in 2012 gem. § 46 Abs. 5 und Abs. 6 SGB II 35,4 Prozent bzw. 15,6 Mio Euro vom Bund erstattet. Die entsprechenden Einnahmen erfolgen im Haushalt der Stadt und werden nicht im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ausgewiesen.

 

Der Stellenplan umfasst 173,71 Stellen für Tarifbeschäftigte und 51 Stellen für Beamte.

 

Dem Wirtschaftsplan liegen die Annahmen einer gegenüber 2012 gleichbleibenden Zahl von Bedarfsgemeinschaften, einer Erhöhung von Regelsätzen und leicht steigenden Kosten für Mieten und Energie zugrunde. Bei den Verwaltungsaufwendungen wurden insgesamt 224,71 Stellen und entsprechende Aufwendungen für Personalkosten, Gebäudemieten, EDV und sonstige Verwaltungskosten zugrunde gelegt.

 

Die Betriebskommission des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach hat in seiner Sitzung am 13.11.2012 dieser Vorlage zugestimmt.

Anlage