Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0353Ausgegeben am 04.04.2013

Eing. Dat. 03.04.2013

 

 

 

Flächenpotenziale – Gewerbe

Antrag CDU vom 03.04.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 11.10.2012 zu 2011-16/DS-I(A)0219/3 (Masterplan als Stadtentwicklungsstudie Offenbach 2030)

 

1.    das im Schutzschirmvertrag beinhaltete Gewerbeflächenpotenzial für Neuansiedelungen in Offenbach (unterschieden nach öffentlich und privat) und die daraus resultierenden Bruttolandflächen darzustellen

2.    eine Realisierungspriorisierung der vorgenannten Flächen bis zum Jahr 2020 vorzunehmen und zu berichten,

3.    Vorschläge für eine Beplanung dieser Flächen auszuarbeiten und darüber zu berichten,

4.    darzulegen, mit welchen Maßnahmen er die in privatem Eigentum befindlichen Flächen zu realisieren gedenkt.

 

Weiter wird der Magistrat beauftragt, unter Einbeziehung von „Unternehmenshuntern“ gemeinsam mit den Ausschüssen HFB und UPB Handlungsalternativen  zu entwickeln und daraus Beschlussvorlagen zur bauplanerischen Umsetzung zu erarbeiten.

 

 

Begründung:

 

Offenbach gehört zu den wenigen Großstädten Deutschlands, in welcher das Gewerbesteueraufkommen nur sehr ungleichmäßig und leider oft nach unten tendiert. Regelmäßig übersteigen die sozialen Transferleistungen deren Höhe.

Da sich aus den verschiedensten Gründen eine Erhöhung des Hebesatzes verbietet, kann nur durch aktives Handeln eine Besserung der Lage, nämlich eine zuverIässige Einnahmesteigerung, herbeigeführt werden.

 

Es geht hierbei auch darum, die durchschnittliche Steuerkraft der Offenbacher Betriebe und damit die Einnahmen der Stadtkasse zu erhöhen.

 

Hierzu hat sich die Stadt Offenbach durch den kürzlich beschlossenen Beitritt zum Schutzschirm des Landes Hessen verpflichtet. Die für die mittelfristige Zukunft angesetzten Gewerbesteuereinnahmen drücken dies deutlich aus.

Wenn diese Ansätze auch schon auf den ersten Blick als überzogen erscheinen, kann und darf sich ein erster Schritt nicht auf die Pflege vorhandenen Bestandes beschränken, die Stadt ist zwingend auf die Ansiedlung neuer Betrieb angewiesen.

 

Durch die Ausweisung als Gewerbefläche bisher brachliegender oder nicht vollständig genutzter Areale ergibt sich zweifellos eine erhebliche Steigerung des Angebotes für um- und ansiedlungswillige Unternehmen.

 

Als erste Standortfaktoren für Wohnungssuchende gelten die Verfügbarkeit von Flächen, deren Bezahlbarkeit, die Verkehrsanbindungen.

Grundsätzlich erfüllt Offenbach diese Voraussetzungen.

Freie Flächen sind in großer Anzahl vorhanden, deren Nutzung als Gewerbegebiete sind jedoch klar festzuschreiben, Planungs- und Rechtssicherheit ist zu gewährleisten. Die durchschnittlichen Grundstückspreise liegen deutlich unter denen der Nachbarstadt Frankfurt und nur unwesentlich über denen der angrenzenden Umlandgemeinden. Die Verkehrsanbindungen zu Land, Wasser und Luft sind grundsätzlich sehr gut, sie müssen nur besser genutzt werden.

 

Um  umsatz- und renditestarke Neuunternehmen in die Stadt zu ziehen, sind also die wesentlichen Voraussetzungen gegeben.

 

Nach einer Betrachtung des Magistrates im Rahmen der Schutzschirmdiskussion vom 30.01.2013, welche die vorhandenen Flächenpotenziale, tatsächliches und potentielles Gewerbesteueraufkommen und die Anzahl vorhandener und möglicher Arbeitsplätze zum Inhalt hatte, könnten in verschiedenen Bereichen Offenbachs überschlägig bis zu ca. 1,2 Mio. qm Gewerbefläche ca. 28.000 – 50.000 neue Arbeitsplätze generiert werden, verbunden mit einem Einnahmepotenzial von ca. € 26 – 63 Mio. Gewerbesteuer.

 

Es gilt nunmehr, diese Aufarbeitung und das darin aufgeführte Potenzial weiter zu untersuchen, zu verfolgen und hieraus Schlüsse für die praktische Umsetzbarkeit zu ziehen.

Auch im Hinblick auf die mit dem Beitritt zum Schutzschirm verbundenen Verpflichtungen kann es sich die Stadt Offenbach nicht erlauben, weiter Zeit zu verlieren.

Unverzügliches Handeln ist zwingend notwendig.