Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0398Ausgegeben am 20.06.2013

Eing. Dat. 20.06.2013

 

 

 

 

 

Haushaltssicherungskonzept 2013

Antrag Magistratsvorlage Nr. 207/13 (Dez. I, Amt 20) vom 19.06.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2013 wird

beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Die Beschlussfassung über das HSK ist eine Voraussetzung für die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile des städtischen Haushaltsplans.

 

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 02.05.2012 den Haushaltsplan 2012 unter Auflagen genehmigt. Diese Auflagen enthalten u.a. massive Einsparvorgaben für das Haushaltsjahr 2012. Desweiteren ist das HSK im Zuge der Aufstellung des Haushalts 2013 qualitativ fortzuentwickeln.

 

Mit dieser erneuten Auflage zur Erstellung eines HSK wird von der Kommunalaufsicht die Gesetzeslage umgesetzt. Die HGO - § 92 Abs. 4 - enthält seit  Anfang 2005 die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts, wenn der Haushalt nicht ausgeglichen werden kann.

 

Das HSK 2013 folgt in Teilen nicht mehr der Gliederung vorangegangener Konzepte. Es basiert vielmehr auf dem Konsolidierungsvertrag (Schutzschirmgesetz - SchuSG) zwischen dem Land Hessen und der Stadt Offenbach am Main, welcher am 07.02.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und am 18.02.2013 vom Magistrat unterzeichnet wurde.

 

Auch in den nächsten Jahren ist ein Haushaltsausgleich trotz Spar- und Kompensationsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Steigerung der Einnahmen nicht in Sicht. Der Konsolidierungsvertrag sieht einen ausgeglichenen Haushalt erstmals im Haushaltsjahr 2022 vor.

Anlage