Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0401Ausgegeben am 20.06.2013

Eing. Dat. 20.06.2013

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 628 A - 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 628 „Spessartring / Rheinstraße“

1.     Aufstellungsbeschluss

2.     Billigungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 215/13 (Dez. I, Amt 60 und 62) vom 19.06.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB

 

Für das Gebiet des nachfolgend beschriebenen räumlichen Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 20, wird der Bebauungsplan Nr. 628 „Spessartring / Rheinstraße“ geändert. Die geänderte Planung erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 628 A - „Spessartring / Rheinstraße“. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 628 A erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebaungsplans Nr. 628 A umfasst den gesamten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 628.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:

·         von der Nordgrenze des Spessartrings, Flurstück 437/5,

 

im Osten:

·         im Wesentlichen von der Ostgrenze des Flurstücks 430 und der Ostgrenze der Rheinstraße, Flurstück 386/4,

 

im Süden:

·         im Wesentlichen von der Nordgrenze der Flurstücke 4 und 389 sowie der Verlängerung dieses Grenzverlaufs auf dem Flurstück 5/2 bis auf Höhe des Flurstücks 434/5,

 

im Westen:

·         im Wesentlichen durch die östliche Böschungsunterkante des Hainbachs und deren Verlängerung nach Norden bis zum Spessartring und der Südgrenze des Spessartrings, Flurstück 437/5.

 

Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst in der Gemarkung Offenbach, Flur 20, folgende Flurstücke: 430, 431, 432 und Teilflächen der Flur-stücke 5/2, 224, 386/4, 388/2, 390/1, 416/2 , 429 , , 434/5 , 435/1 , 435/3 und 437/5 .

 

Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

 

2.    Billigungsbeschluss

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 628 A (Anlagen 2 und 3) sowie die Begründung (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 10.06.2013, werden zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB wird abgesehen.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 628 A wird das Verfahren zur 1. Änderung des seit 16.07.2009 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 628 "Spessartring / Rheinstraße“ der Stadt Offenbach am Main eingeleitet. Durch den rechtskräftigen B-Plan Nr. 628 wurde das erforderliche Planungsrecht für den vom Land Hessen geplanten Bau eines neuen Polizeipräsidiums geschaffen.

 

Aufgrund der im Plangebiet vorliegenden besonderen hydrogeologischen Bodengegebenheiten sind erhöhte Gründungs-, Abdichtungs- und Wasserhaltungs-aufwendungen hinsichtlich erdberührter Bauteile zu erwarten. Daher sind unterirdische Geschosse und Tiefgaragen nur mit einem deutlich erhöhten Aufwand realisierbar. Die oberirdische Kompensation der Tiefgaragenstellplätze führt dabei aufgrund der Berücksichtigung auf die festgesetzte maximale Geschossfläche, die Gebäudehöhe und die Zahl der Vollgeschosse zu einer starken Einschränkung der Grundstücksausnutzung.

 

Um die Errichtung von Stellplätzen und Garagen in oberirdischen Geschossen zu erleichtern, soll durch entsprechende Ergänzungen und Änderungen im zeichnerischen Teil und den Textlichen Festsetzungen geregelt werden, dass die Grundflächen von Garagengeschossen bis maximal 6.500 m² nicht auf die Geschossflächenzahl angerechnet wird, im nördlichen Teil des Baufensters eine höhere Gebäudehöhe zulässig ist und Garagengeschosse nicht auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse angerechnet werden.

 

Die geplanten Änderungen umfassen Änderungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Sie beziehen sich auf die maximalen Gebäudehöhen in den Plangebietsteilen, die Zahl der Vollgeschosse sowie die zulässige Geschossfläche unter Berücksichtigung von Garagengeschossen und Stellplätzen bzw. Garagen in oberirdischen Geschossen..

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes 628 A erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, da die Planungsziele des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 628 hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung im Wesentlichen beibehalten und somit die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Die Voraussetzungen für das vereinfachte Änderungsverfahren liegen vor, weil

 

§  gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 BauGB keine Zulässigkeit von Vorhaben vorbereitet oder begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, und

§  gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB keine Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter bzw. Schutzgebiete bestehen.

 

Die vorliegende Begründung samt Umweltbericht zum Bebauungsplan 628 wird übernommen und, soweit erforderlich, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 628 A im Rahmen der Aufstellung angepasst.

 

Zu 2:

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 628 A mit Begründung für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, die Unterlagen im Rathaus einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen.Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

Anlagen:

1)        Übersichtsplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes

2)        Bebauungsplanentwurf/Planzeichnung

3)        Bebauungsplanentwurf/ Textliche Festsetzungen

4)        Begründung zum Bebauungsplanentwurf

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt das Überströmungsgutachten (Stand: April 2013) zur Einsichtnahme aus.