Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0408Ausgegeben am 20.06.2013

Eing. Dat. 20.06.2013

 

 

 

 

 

Neufassung der Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 233/13 (Dez. II, ESO) vom 19.06.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung die als Anlage beigefügte Neufassung der Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt Offenbach am Main beschließt.

 

 

Begründung:

 

Die AbfGS ist aufgrund der Änderung der Abfallsatzung neu zu fassen. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom gestellten Behältervolumen aus (additiv) Rest- und Bioabfall, sowie dem gewählten Abfuhrrhythmus (wöchentlich oder 14-tägig) und dem Servicegrad (Voll- oder Teilservice). Der gewählte Abfuhrrhythmus und der Servicegrad bei Rest- und Bioabfall sind jeweils gleichlautend.

 

Die Gesamthöhe der derzeitigen Gebühreneinnahmen des Bereichs Entsorgung beläuft sich auf 11.500 TEUR/a. Zukünftig wird auf Grundlage der neuen Abfallgebührensatzung mit Gebühreneinnahmen i.H.v. 11.561 TEUR/a gerechnet. Bei gleichzeitigem Abbau der Gebührenausgleichsrückstellung deckt diese Einnahme die Kosten des Gebührenbereichs Entsorgung.

 

Da mit einem Beschluss über diese Satzung eine EU-weite Ausschreibung über Behälterbeschaffung verbunden ist, kann die Umsetzung der Satzung zum 01.04.2014 nur erfolgen, wenn in der Plenarsitzung am 04.07.2013 ein Beschluss erfolgt. Die ESO Betriebskommission hat dieser Neufassung der Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt Offenbach am Main am 13.06.2013 einstimmig zugestimmt. Deshalb konnte die Vorlage nicht im regulären Geschäftsgang abgegeben werden, sondern wird im Zuge des Nachtrags (in den Magistrat) eingereicht.

Anlagen:

Neufassung der Abfallgebührensatzung (AbfGS)

Neufassung der Abfallgebührensatzung (AbfGS), Änderungen zur aktuellen Satzung unterstrichen

Abfallgebührensatzung (AbfGS), derzeit gültig